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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Steuertermine · Fälligkeiten 2026

Steuertermine 2026: Wann Vorauszahlungen fällig sind

Einkommen- und Körperschaftsteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember vorauszuzahlen, die Gewerbesteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Umsatzsteuer ist jeweils am 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals fällig.

Alle Termine mit Wochentag, verschoben nach § 108 Abs. 3 AO, wenn sie auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag fallen. Dazu Monatsübersichten und Abgabefristen der Steuererklärungen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Termine aus EStG, KStG, GewStG, GrStG, UStG und AO berechnet

Kalender auf einem Schreibtisch
Vorauszahlungstermine 2026
QuartalEinkommen- und KörperschaftsteuerGewerbe- und Grundsteuer
1. QuartalDienstag, 10.03.2026Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)
2. QuartalMittwoch, 10.06.2026Freitag, 15.05.2026
3. QuartalDonnerstag, 10.09.2026Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)
4. QuartalDonnerstag, 10.12.2026Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)

Termine nach Steuerart

Monatsübersichten

Jede Fälligkeit des Monats auf einen Blick: Voranmeldungen, Vorauszahlungen, Lohnsteuer, Grundsteuer und Abgabefristen.

2026

2027

Jahresübersichten

Schonfrist und Lastschrift

Wer per Überweisung zahlt, hat drei Tage Schonfrist: Kommt das Geld spätestens drei Tage nach dem Termin an, entsteht kein Säumniszuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Die Fälligkeit selbst verschiebt sich dadurch nicht. Sicherer ist ein SEPA-Lastschriftmandat, dann gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet. Säumniszuschlag berechnen

Häufige Fragen

Wann sind die Steuervorauszahlungen fällig?

Einkommen- und Körperschaftsteuer am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12., Gewerbe- und Grundsteuer am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Umsatzsteuer am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.

Was gilt, wenn der Termin auf einen Sonntag fällt?

Dann ist der nächste Werktag maßgeblich, das gilt auch für Samstage und gesetzliche Feiertage (§ 108 Abs. 3 AO).

Gibt es eine Schonfrist?

Ja, drei Tage bei Überweisung (§ 240 Abs. 3 AO), nicht bei Scheck oder Barzahlung.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Ohne Steuerberatung bis 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberatung bis Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 AO). Für 2024 gilt mit Beratung der 30. April 2026.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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