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Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

Nachzahlungszinsen berechnen

Nachzahlungszinsen betragen 0,15 % pro vollem Monat und beginnen 15 Monate nach Ende des Steuerjahres. 8.000 € Nachzahlung für 2024 kosten bei Wirksamkeit am 15.03.2027 genau 108 €.

Steuerjahr, Betrag und Datum des Bescheids genügen. Der Rechner zeigt den Zinslauf, die vollen Monate und was jeder weitere Monat kostet.

Kalender und Unterlagen
€
Tag der Bekanntgabe, bei Post meist vier Tage nach dem Bescheiddatum
Nachzahlungszinsen108 €9 volle Monate × 0,15 %
Zinslauf beginnt01.06.202617 Monate nach Ende von 2024
Volle Zinsmonate9bis 15.03.2027
Kosten je weiterem Monat12,00 €0,15 % von 8.000 €
Zinsberechnung nach § 233a und § 238 AO
Nachzahlung laut Bescheid8.000,00 €
Abgerundet auf volle 50 €8.000 €
Zinslauf01.06.2026 bis 15.03.2027
Volle Monate9
× 0,15 % je Monat108,00 €
Festgesetzte Zinsen (abgerundet)108 €
Wenn der Bescheid später kommt
Wirksam amMonateZinsen
15.03.20279108 €
15.06.2027 (+3 Monate)12144 €
15.09.2027 (+6 Monate)15180 €
15.03.2028 (+12 Monate)21252 €
15.03.2029 (+24 Monate)33396 €

Für die Nachzahlung fallen 108 € Zinsen an. Jeder weitere volle Monat kostet 12,00 €. Wer eine Nachzahlung erwartet, kann vor Beginn des Zinslaufs freiwillig zahlen. Das Finanzamt verzichtet dann auf Zinsen, soweit die Zahlung angenommen und angerechnet wurde (§ 233a Abs. 8 AO).

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Karenzzeit: Für 2024 beginnt der Zinslauf 17 Monate nach Jahresende, also am 01.06.2026 (Sonderregel Art. 97 § 36 EGAO).
  2. Ende: Der Zinslauf endet mit dem Tag, an dem der Bescheid wirksam wird, hier 15.03.2027. Bei Postversand gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).
  3. Monate: Nur volle Monate zählen (§ 238 Abs. 1 AO): 9.
  4. Zinsen: 8.000 € × 0,15 % × 9 = 108,00 €, auf volle Euro zu deinen Gunsten gerundet: 108 €.

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Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Wann Zinsen entstehen

Führt die Steuerfestsetzung zu einer Nachzahlung oder Erstattung, wird der Unterschiedsbetrag verzinst (§ 233a AO). Vorauszahlungen selbst werden nicht verzinst. Der Zinslauf beginnt normalerweise 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres und endet mit dem Tag, an dem der Bescheid wirksam wird. Seit 2019 beträgt der Zinssatz 0,15 % pro vollem Monat, das sind 1,8 % im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO).

Zinslaufbeginn nach Steuerjahr

Karenzzeit nach § 233a AO und Art. 97 § 36 EGAO
SteuerjahrKarenzZinslauf ab
201921 Monate01.10.2021
202021 Monate01.10.2022
202121 Monate01.10.2023
202220 Monate01.09.2024
202318 Monate01.07.2025
202417 Monate01.06.2026
202515 Monate01.04.2027
202615 Monate01.04.2028

Für 2019 bis 2024 gelten wegen der verlängerten Abgabefristen in der Corona-Zeit längere Karenzzeiten. Überwiegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, beginnt der Zinslauf acht Monate später.

Rundung und Kleinbeträge

Der zu verzinsende Betrag wird auf volle 50 € abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO). Die Zinsen werden auf volle Euro zu deinen Gunsten gerundet und nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10 € betragen (§ 239 Abs. 2 AO). Nachzahlungszinsen sind steuerlich nicht abziehbar, Erstattungszinsen sind als Kapitalerträge steuerpflichtig.

Zinsen vermeiden

Wer mit einer Nachzahlung rechnet, kann sie vor Beginn des Zinslaufs freiwillig überweisen oder eine Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen. Hat das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet, werden insoweit keine Nachzahlungszinsen festgesetzt (§ 233a Abs. 8 AO). Am einfachsten ist es, Vorauszahlungen von Anfang an realistisch zu halten, siehe Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Nachzahlungszinsen?

0,15 % pro vollem Monat, also 1,8 % im Jahr, seit dem 1. Januar 2019 (§ 238 Abs. 1a AO).

Ab wann laufen Nachzahlungszinsen?

15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, für 2025 also ab dem 1. April 2027. Für 2019 bis 2024 gelten längere Fristen nach Art. 97 § 36 EGAO.

Werden kleine Zinsbeträge festgesetzt?

Nein, erst ab 10 € (§ 239 Abs. 2 AO).

Sind Nachzahlungszinsen steuerlich absetzbar?

Nein, sie sind private Nebenleistungen ohne Abzug. Erstattungszinsen sind dagegen steuerpflichtige Kapitalerträge.

Kann ich Zinsen durch eine freiwillige Zahlung vermeiden?

Ja, soweit das Finanzamt die Zahlung annimmt und auf die spätere Steuer anrechnet (§ 233a Abs. 8 AO).

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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