| Rate | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 17.02.2025 (verschoben, Samstag) | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | Montag, 15.02.2027 |
| 2. Rate | Donnerstag, 15.05.2025 | Freitag, 15.05.2026 | Dienstag, 18.05.2027 (verschoben, Samstag) |
| 3. Rate | Freitag, 15.08.2025 | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | Montag, 16.08.2027 (verschoben, Sonntag) |
| 4. Rate | Montag, 17.11.2025 (verschoben, Samstag) | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | Montag, 15.11.2027 |
Wer zahlt
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gehen an die Gemeinde der Betriebsstätte. Jede Rate beträgt ein Viertel der zuletzt festgesetzten Steuer, abgerundet auf volle Euro, und wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt.
Regeln für die Höhe
Der gesetzliche Mindesthebesatz für 2026 liegt bei 200 %.
Fristen rund um 2026
Im Saarland ist der 15. August landesweit Feiertag, die August-Rate verschiebt sich dort. In Bayern gilt das nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.
Termine nach Jahr
Rechner
Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Messbetrag, Hinzurechnungen, Hebesatz deiner Stadt und Raten
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.
- § 19 GewStG abgerufen 14.10.2026
- § 108 AO abgerufen 14.10.2026
- § 240 AO abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.