Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen
Voranmeldung und Vorauszahlung
Unternehmer berechnen die Umsatzsteuer für jeden Voranmeldungszeitraum selbst und übermitteln sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums elektronisch ans Finanzamt (§ 18 Abs. 1 UStG). Am selben Tag ist die Zahlung fällig. Die Vorauszahlung ist die Umsatzsteuer auf deine Ausgangsumsätze abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Ist die Vorsteuer höher, erstattet das Finanzamt den Überschuss.
Monat, Quartal oder Befreiung
- Vierteljährlich ist der Normalfall (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG).
- Monatlich, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betrug.
- Befreiung möglich, wenn die Vorjahressteuer nicht mehr als 2.000 € betrug. Dann genügt die Jahreserklärung.
- Gründer: Eigentlich monatlich im Gründungsjahr und im Folgejahr. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt aber eine Ausnahme: Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres, also dieselben Grenzen wie für alle anderen.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben grundsätzlich keine Voranmeldungen ab, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist für Voranmeldung und Zahlung um einen Monat (§ 46 UStDV). Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung leisten: ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV), anzumelden und zu zahlen bis zum 10. Februar. Sie wird mit der Vorauszahlung für Dezember verrechnet. Quartalszahler erhalten die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung.
Liquidität planen
Die Umsatzsteuer gehört nicht dir, sie fließt nur durch dein Konto. Wer sie mit dem Umsatz ausgibt, gerät am 10. in Not. Bewährt hat sich ein eigenes Steuerkonto, auf das jede Kundenzahlung anteilig umgebucht wird. Für die Ertragsteuern hilft der Steuerrücklage-Rechner. Wer zu spät zahlt, riskiert Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat, siehe Säumniszuschlag-Rechner.
Beispielrechnungen
Grafikbüro, Quartalszahler
Umsätze 8.000 € zu 19 %, Vorsteuer 900 €: Zahllast 620,00 €, fällig am 10.04.2026.
Onlinehandel, Monatszahler mit Dauerfristverlängerung
Umsätze 42.000 € zu 19 % und 3.000 € zu 7 %, Vorsteuer 9.500 €: Zahllast −1.310,00 €, fällig am 11.05.2026. Sondervorauszahlung 5.454,54 €.
Häufige Fragen
Wann ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung fällig?
Am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Ab wann muss ich monatlich abgeben?
Wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betrug (§ 18 Abs. 2 UStG).
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV). Sie fällt nur bei Monatszahlern mit Dauerfristverlängerung an.
Müssen Gründer monatlich abgeben?
Für 2021 bis 2026 nicht automatisch: Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des Gründungsjahres. Ab 2027 gilt nach heutigem Gesetzestext wieder die monatliche Abgabe im Gründungsjahr und im Folgejahr.
Wann kann ich mich von Voranmeldungen befreien lassen?
Wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres nicht mehr als 2.000 € betrug. Das Finanzamt entscheidet auf Antrag oder von sich aus.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 18 UStG Besteuerungsverfahren abgerufen 14.10.2026
- § 46 UStDV Fristverlängerung abgerufen 14.10.2026
- § 47 UStDV Sondervorauszahlung abgerufen 14.10.2026
- § 108 AO Fristen und Termine abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
