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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Quellen und Methodik

Stand: 14.10.2026 · Redaktion

Hier beschreiben wir, woher die Zahlen auf Steuer-Vorauszahlung.de kommen und wie unsere Rechner rechnen. Stand der Prüfung: 14.10.2026.

Gesetzestexte

  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen: § 37 EStG (Termine 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember; Mindestbeträge 400 € im Jahr und 100 € je Termin; Erhöhung nachträglich ab 100 € und 5.000 €; Anpassung bis 15 Monate nach Jahresende)
  • Einkommensteuertarif: § 32a EStG für 2024, 2025, 2026; Solidaritätszuschlag: § 3 und § 4 SolZG 1995; Anrechnung der Gewerbesteuer: § 35 EStG
  • Gewerbesteuer: § 11 GewStG (Messzahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen), § 8 GewStG (Hinzurechnungen), § 16 GewStG (Hebesatz, Mindesthebesatz 200 %, ab Erhebungszeitraum 2027 280 %), § 19 GewStG (Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Körperschaftsteuer: § 23 KStG (15 % bis 2027, dann 14 %, 13 %, 12 %, 11 % und 10 % ab 2032), § 31 KStG
  • Umsatzsteuer: § 18 UStG (Voranmeldungszeitraum), §§ 46 und 47 UStDV (Dauerfristverlängerung, Sondervorauszahlung 1/11)
  • Zinsen und Zuschläge: § 233a AO, § 238 AO (0,15 % je vollem Monat, 1,8 % im Jahr), § 239 AO, § 240 AO (Säumniszuschlag 1 % je angefangenem Monat, Schonfrist drei Tage), Art. 97 § 36 EGAO (verlängerte Karenzzeiten), § 108 AO (Fristende an Wochenenden und Feiertagen)

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Der Rechner ermittelt die Jahressteuer nach § 32a EStG, beim Splittingtarif aus dem halbierten Einkommen. Bei gewerblichem Gewinn zieht er die Steuerermäßigung nach § 35 EStG ab, höchstens das Vierfache des Messbetrags und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Der Solidaritätszuschlag folgt der Freigrenze und Milderungszone des SolZG, die Kirchensteuer wird mit 8 oder 9 % auf die Einkommensteuer ohne Abzug nach § 35 berechnet. Von der Jahressteuer zieht der Rechner Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ab und teilt den Rest auf vier Termine auf. Die Einkommensteuer je Termin wird auf volle Euro abgerundet, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden centgenau aufgeteilt. Die Jahressumme ist das Vierfache der Rate.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Gewerbeertrag ist der Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird er auf volle 100 € abgerundet und um 24.500 € gemindert. Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Jahressteuer, ein Viertel davon ist die Vorauszahlung je Termin. Der Hebesatz kommt aus unserer Hebesatz-Tabelle oder wird von dir eingegeben.

Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

Die Körperschaftsteuer berechnet der Rechner mit dem Satz des gewählten Jahres und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Bei der Umsatzsteuer bestimmt die Zahllast des Vorjahres den Voranmeldungszeitraum: monatlich bei mehr als 9.000 €, sonst vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien, dann genügt die Jahreserklärung. Gründer melden im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich. Für die Jahre 2021 bis 2026 gilt eine Ausnahme, nach der sich der Zeitraum nach der voraussichtlichen Steuer des Jahres richtet. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jede Fälligkeit um einen Monat, Monatszahler leisten eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme.

Zinsen und Säumniszuschläge

Nachzahlungszinsen beginnen nach der Karenzzeit, im Regelfall 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für die Jahre 2019 bis 2024 gelten die verlängerten Fristen nach Art. 97 § 36 EGAO (für 2024 zum Beispiel 17 Monate), bei überwiegenden Land- und Forstwirtschaftseinkünften zusätzlich längere Fristen. Gezählt werden nur volle Monate, der Betrag wird auf volle 50 € abgerundet, Zinsen unter 10 € werden nicht festgesetzt. Säumniszuschläge betragen 1 % des auf 50 € abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat.

Termine und Feiertage

Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 AO). Wir berechnen Ostern und alle beweglichen Feiertage für jedes Jahr, berücksichtigen die landesrechtlichen Feiertage je Bundesland und kennzeichnen jede Verschiebung mit ihrem Grund. Regional begrenzte Feiertage wie Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder das Augsburger Friedensfest bilden wir nicht ab, im Saarland rechnen wir Mariä Himmelfahrt landesweit.

Gewerbesteuer-Hebesätze

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Hebesätze der Gemeinden 2024 (Bevölkerung zum 30.06.2024), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, abrufbar über die Hebesatz-Karte des Statistikportals, Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Der Datensatz umfasst 10.754 Gemeinden. Vergleichswerte für 2022: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Hebesätze der Realsteuern in Deutschland, Ausgabe 2022. Seiten veröffentlichen wir für 404 Städte ab 30.000 Einwohnern. Die Gemeinden im Umkreis von 20 Kilometern ermitteln wir aus den Mittelpunkten der Gemeindeflächen (Verwaltungsgebiete 1:5.000.000 des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie, dl-de/by-2-0). Kennzahlen bundesweit: Median 380 %, nach Einwohnern gewichtetes Mittel 413,1 %, niedrigster Wert 200 %, höchster 700 %, 43 Gemeinden unter 280 %. Gemeinden können ihre Hebesätze jährlich ändern, maßgeblich ist die aktuelle Haushaltssatzung.

Beispielrechnungen

Die Beispielseiten rechnen für ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000 € und 300.000 €, ledig und verheiratet, ohne Lohnsteuerabzug, ohne Kirchensteuer und mit dem aktuellen Tarif. Sie zeigen Jahressteuer, Solidaritätszuschlag, Quartalsrate und die Wirkung von Kirchensteuer und Gewerbesteueranrechnung.

Bildnachweise

Fotos von Pexels, genutzt nach der Pexels-Lizenz:

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