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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

Säumniszuschlag berechnen

Wer eine Vorauszahlung zu spät zahlt, schuldet 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Betrag. Bei Überweisung gibt es drei Tage Schonfrist.

Betrag, Fälligkeit und Zahlungstag eintragen: Der Rechner zählt die angefangenen Monate, prüft die Schonfrist und verschiebt Fälligkeiten über Wochenenden und Feiertage.

Kalenderblatt mit markiertem Datum
€
Wochenenden und bundesweite Feiertage verschiebt der Rechner automatisch
Säumniszuschlag90,00 €2 angefangene Monate × 1 %
Fällig war10.12.2026Donnerstag
Verspätung41 TageZahlung am 20.01.2027
Berechnungsbasis4.500 €auf volle 50 € abgerundet
Zuschlag je nach Zahlungstag
Zahlung amTageMonateZuschlag
13.12.2026300,00 €
14.12.20264145,00 €
20.12.202610145,00 €
10.01.202731145,00 €
24.01.202745290,00 €
10.02.202762290,00 €
12.03.2027924180,00 €
So rechnet das Finanzamt
Rückständige Steuer4.500,00 €
Abgerundet auf 50 €4.500 €
Angefangene Säumnismonate2
Säumniszuschlag (1 % je Monat)90,00 €

Für 41 Tage Verspätung werden 90,00 € fällig. Der Zuschlag wird für jeden angefangenen Monat fällig, schon der erste Tag nach der Schonfrist kostet einen vollen Monat. Säumniszuschläge sind nicht als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe abziehbar.

Ergebnis als Link teilen Deine Eingaben stehen danach in der Adresse, etwa für das Gespräch mit der Steuerberatung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Wie der Säumniszuschlag entsteht

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % an (§ 240 Abs. 1 AO). Grundlage ist der rückständige Betrag, abgerundet auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag. Der Zuschlag ist kein Zins, sondern ein Druckmittel. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne Bescheid und ohne Mahnung.

Drei Tage Schonfrist

Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen erhebt das Finanzamt keinen Zuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Das gilt nicht für Zahlungen per Scheck oder in bar: Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). Maßgeblich bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzkasse, nicht der Auftrag.

Lastschrift als sichere Lösung

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat gilt die Steuer am Fälligkeitstag als entrichtet, solange die Lastschrift eingelöst wird. Für Vorauszahlungen mit festen Terminen ist das der bequemste Weg. Achte darauf, dass das Konto am 10. beziehungsweise 15. gedeckt ist.

Erlass in Härtefällen

Säumniszuschläge können ganz oder zur Hälfte erlassen werden, wenn ihre Erhebung unbillig wäre, etwa bei plötzlicher Erkrankung, bei Überschuldung oder wenn ein Steuerpflichtiger bisher immer pünktlich war und ein einmaliges Versehen vorliegt. Der Antrag stützt sich auf § 227 AO.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

1 % des auf 50 € abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat (§ 240 Abs. 1 AO).

Gibt es eine Schonfrist?

Ja, drei Tage bei Überweisungen. Bei Scheck- oder Barzahlung nicht.

Was gilt, wenn der Fälligkeitstag auf ein Wochenende fällt?

Dann ist der nächste Werktag maßgeblich (§ 108 Abs. 3 AO).

Sind Säumniszuschläge absetzbar?

Nein, weder als Betriebsausgabe noch als Sonderausgabe.

Kann ich einen Erlass beantragen?

Ja, nach § 227 AO, wenn die Erhebung im Einzelfall unbillig ist.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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