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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Redaktionsrichtlinien

Stand: 14.10.2026 · Redaktion

Diese Regeln gelten für alle Inhalte auf Steuer-Vorauszahlung.de: Rechner, Hebesatz-Seiten, Beispielrechnungen, Terminseiten, Ratgeber und Lexikon.

Quellen

Beträge, Prozentsätze und Fristen belegen wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de: Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Abgabenordnung, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung und Solidaritätszuschlaggesetz. Hebesätze stammen aus den Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Sekundärquellen dienen nur der Orientierung, nie als Beleg für eine Zahl.

Jahresbezug

Jeder Wert gehört zu einem Steuerjahr oder Erhebungszeitraum. Der Einkommensteuertarif liegt für 2024, 2025, 2026 vor. Künftige Werte übernehmen wir erst, wenn sie beschlossen und im Gesetz nachlesbar sind, etwa die Körperschaftsteuersätze bis 2032 oder den Mindesthebesatz von 280 % ab 2027. Fehlt das laufende Jahr im Datensatz, weist die Seite darauf hin und rechnet mit dem letzten bekannten Jahr.

Prüfprozess vor der Veröffentlichung

Texte entstehen mit technischer Unterstützung. Bevor sie erscheinen, prüft die Redaktion jede Seite von Hand: alle Zahlen gegen Gesetz und Datenquelle, alle Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner, außerdem Titel, Beschreibung, strukturierte Daten, Bildbeschreibungen und Verständlichkeit. Jede Seite trägt einen Prüfvermerk mit Datum. Wenn sich ein Gesetz oder ein Hebesatz ändert, prüfen wir alle betroffenen Seiten neu.

Rechner und Rechenweg

Jeder Rechner zeigt, wie er zu seinem Ergebnis kommt. Derselbe Rechenkern läuft im Browser und auf dem Server. Mit automatischen Vergleichstests über mehr als tausend Zufallsfälle stellen wir sicher, dass beide auf den Cent übereinstimmen.

Massenseiten nur mit eigenem Inhalt

Seiten für einzelne Städte, Einkommen oder Monate veröffentlichen wir nur, wenn sie eigene Daten enthalten: einen belegten Hebesatz mit Quelle, eine vollständige Beispielrechnung oder konkrete Termine mit Wochentag und Verschiebung. Für Gemeinden ohne belegten Wert legen wir keine Seite an. Neue Seiten erscheinen schrittweise, nicht alle auf einmal.

Unabhängigkeit

Werbung ist als Anzeige gekennzeichnet und von den redaktionellen Inhalten getrennt. Partner haben keinen Einfluss auf Zahlen, Bewertungen oder Empfehlungen. Vergleichsrechner binden wir nur dort ein, wo sie zum Thema passen.

Korrekturen

Hinweise auf Fehler prüfen wir am Gesetzestext und an der Datenquelle. Bestätigte Fehler korrigieren wir zügig und aktualisieren den Prüfvermerk. Schreib uns an info@leventelci.de.

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