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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Steuertermine · § 37 EStG

Einkommensteuer-Termine: Wann die Vorauszahlung fällig ist

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist 2026 am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026 fällig.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Termine aus § 37 EStG und § 108 AO berechnet

Einkommensteuer-Vorauszahlung nach Jahr
Rate202520262027
1. RateMontag, 10.03.2025Dienstag, 10.03.2026Mittwoch, 10.03.2027
2. RateDienstag, 10.06.2025Mittwoch, 10.06.2026Donnerstag, 10.06.2027
3. RateMittwoch, 10.09.2025Donnerstag, 10.09.2026Freitag, 10.09.2027
4. RateMittwoch, 10.12.2025Donnerstag, 10.12.2026Freitag, 10.12.2027

Wer zahlt

Wer Einkünfte ohne Steuerabzug hat, zahlt die Einkommensteuer viermal im Jahr voraus: Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter, Rentner mit steuerpflichtiger Rente und Arbeitnehmer mit hohen Nebeneinkünften.

Regeln für die Höhe

Festgesetzt wird nur, wenn mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin zusammenkommen (§ 37 Abs. 5 EStG). Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 € und eine Soli-Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer.

Fristen rund um 2026

Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen für 2026 bis zum 31.03.2028 anpassen. Nachzahlungszinsen für 2026 laufen ab dem 01.04.2028.

Termine nach Jahr

Rechner

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026

Berechnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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