| Rate | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 10.03.2025 | Dienstag, 10.03.2026 | Mittwoch, 10.03.2027 |
| 2. Rate | Dienstag, 10.06.2025 | Mittwoch, 10.06.2026 | Donnerstag, 10.06.2027 |
| 3. Rate | Mittwoch, 10.09.2025 | Donnerstag, 10.09.2026 | Freitag, 10.09.2027 |
| 4. Rate | Mittwoch, 10.12.2025 | Donnerstag, 10.12.2026 | Freitag, 10.12.2027 |
Wer zahlt
Wer Einkünfte ohne Steuerabzug hat, zahlt die Einkommensteuer viermal im Jahr voraus: Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter, Rentner mit steuerpflichtiger Rente und Arbeitnehmer mit hohen Nebeneinkünften.
Regeln für die Höhe
Festgesetzt wird nur, wenn mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin zusammenkommen (§ 37 Abs. 5 EStG). Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 € und eine Soli-Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer.
Fristen rund um 2026
Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen für 2026 bis zum 31.03.2028 anpassen. Nachzahlungszinsen für 2026 laufen ab dem 01.04.2028.
Termine nach Jahr
Rechner
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsraten mit Soli, Kirchensteuer und § 35 für 2024 bis 2026
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.