| Rate | gesetzlicher Termin | tatsächlich fällig | Quartal |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 10.03.2026 | 1/2026 |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 10.06.2026 | 2/2026 |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 10.09.2026 | 3/2026 |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 10.12.2026 | 4/2026 |
Maßgeblich ist der nächste Werktag, so regelt es § 108 Abs. 3 AO. Mit Lastschriftmandat bucht das Finanzamt pünktlich ab. Im Jahr 2026 fallen alle vier Termine auf Werktage, keiner verschiebt sich.
Betroffene 2026
Das Finanzamt verschickt Vorauszahlungsbescheide für 2026 an Steuerpflichtige, deren letzte Veranlagung mindestens 400 € Einkommensteuer ergeben hat, nach Abzug von Lohn- und Kapitalertragsteuer.
Was 2026 für die Höhe gilt
Erhöhen darf das Finanzamt für 2026 nur, wenn mindestens 100 € je Termin dazukommen. Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 € und eine Soli-Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer.
Anpassung und Zinsen 2026
Anpassungen der Raten für 2026 sind bis 31.03.2028 möglich. Wer ab dem 01.04.2028 noch keinen Bescheid hat, zahlt auf eine Nachzahlung 0,15 % Zinsen pro Monat.
Keine Steuerberatung. Verbindlich sind Bescheid und Gesetz.