| Rate | gesetzlicher Termin | tatsächlich fällig | Quartal |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 10.03.2025 | 10.03.2025 | 1/2025 |
| 2. Rate | Dienstag, 10.06.2025 | 10.06.2025 | 2/2025 |
| 3. Rate | Mittwoch, 10.09.2025 | 10.09.2025 | 3/2025 |
| 4. Rate | Mittwoch, 10.12.2025 | 10.12.2025 | 4/2025 |
Die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO gilt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Mit Lastschriftmandat bucht das Finanzamt pünktlich ab. Im Jahr 2025 fallen alle vier Termine auf Werktage, keiner verschiebt sich.
Wer 2025 zahlt
Vorauszahlungen für 2025 betreffen alle, bei denen keine oder zu wenig Steuer an der Quelle einbehalten wird. Typisch sind Freiberufler, Gewerbetreibende, Vermieter und Ruheständler mit Betriebsrente oder Mieten.
Was 2025 für die Höhe gilt
Festgesetzt wird nur, wenn mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin zusammenkommen (§ 37 Abs. 5 EStG). Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 € und eine Soli-Freigrenze von 19.950 € Einkommensteuer.
Fristen und Zinsen für 2025
Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen für 2025 bis zum 31.03.2027 anpassen. Nachzahlungszinsen für 2025 laufen ab dem 01.04.2027.
Ohne Gewähr, Fristverlängerungen im Einzelfall gehen vor.