| Rate | gesetzlicher Termin | tatsächlich fällig | Quartal |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 10.03.2025 | 10.03.2025 | 1/2025 |
| 2. Rate | Dienstag, 10.06.2025 | 10.06.2025 | 2/2025 |
| 3. Rate | Mittwoch, 10.09.2025 | 10.09.2025 | 3/2025 |
| 4. Rate | Mittwoch, 10.12.2025 | 10.12.2025 | 4/2025 |
Bei Überweisung zählt die Gutschrift, nicht der Auftrag. Im Jahr 2025 fallen alle vier Termine auf Werktage, keiner verschiebt sich. Die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO gilt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Betroffene 2025
Für GmbH, UG, AG und Genossenschaften gelten 2025 die vier Einkommensteuer-Termine. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr sind die Raten im Wirtschaftsjahr zu zahlen, das 2025 endet.
Steuersätze und Grenzen 2025
Mit 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli darauf ergibt sich 2025 eine Belastung von 15,825 % vor Gewerbesteuer.
Anpassung und Zinsen 2025
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen kommen bei Kapitalgesellschaften immer hinzu, ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Zinsen auf eine Nachzahlung für 2025 beginnen am 01.04.2027.
Ohne Gewähr, Fristverlängerungen im Einzelfall gehen vor.