Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen
Wann sich ein Herabsetzungsantrag lohnt
Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen aus dem letzten Bescheid. Der ist bei Selbstständigen oft zwei Jahre alt. Brechen Aufträge weg, sinkt der Gewinn durch Investitionen, Elternzeit oder Krankheit, zahlst du sonst monatelang zu viel und bekommst das Geld erst mit dem nächsten Bescheid zurück, ohne Zinsen, wenn der Bescheid vor Beginn des Zinslaufs kommt.
Ein Antrag lohnt sich, sobald die angemessene Rate deutlich unter der festgesetzten liegt. Für Herabsetzungen gibt es keine Mindestgrenze. Das Finanzamt kann sogar bereits gezahlte Raten des laufenden Jahres herabsetzen und erstatten.
So stellst du den Antrag
- Formlos per ELSTER-Nachricht („Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen“) oder per Brief an dein Finanzamt.
- Steuernummer, Steuerjahr und gewünschte Höhe der Vorauszahlungen nennen.
- Begründung mit Zahlen: aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Hochrechnung des Gewinns, Belege für Umsatzeinbruch oder hohe Investitionen.
- Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gleich mit beantragen, dass das Finanzamt einen angepassten Messbetrag für Vorauszahlungszwecke festsetzt (§ 19 Abs. 3 GewStG).
Risiko einer zu niedrigen Schätzung
Wer zu knapp schätzt, zahlt die Differenz mit dem Jahresbescheid nach. Kommt dieser erst nach Beginn des Zinslaufs, fallen 0,15 % pro vollem Monat an. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, für 2026 also am 01.04.2028. Eine ehrliche, etwas vorsichtige Prognose ist deshalb besser als eine optimistische. Nachrechnen kannst du mit dem Nachzahlungszinsen-Rechner.
Erhöhung: was das Finanzamt darf
Steigt dein Gewinn, kann das Finanzamt die Vorauszahlungen erhöhen, aber nur, wenn der Erhöhungsbetrag je Termin mindestens 100 € beträgt (§ 37 Abs. 5 Satz 2 EStG). Nach Ablauf des Jahres darf es die letzte Rate nachträglich erhöhen, wenn es um mindestens 5.000 € geht. Der Erhöhungsbetrag ist dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen (§ 37 Abs. 4 EStG).
Häufige Fragen
Wie stelle ich einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen?
Formlos beim Finanzamt, am einfachsten über ELSTER, mit Steuernummer, gewünschter Höhe und einer Gewinnprognose als Begründung.
Kann das Finanzamt bereits gezahlte Raten erstatten?
Ja. Setzt es die Jahresvorauszahlung herab, werden zu viel gezahlte Beträge erstattet oder verrechnet.
Bis wann kann ich die Vorauszahlungen ändern lassen?
Bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Ende des Steuerjahres (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG), bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 23 Monate.
Gibt es eine Mindestgrenze für Herabsetzungen?
Nein. Die 100-€-Grenze in § 37 Abs. 5 Satz 2 EStG gilt nur für Erhöhungen.
Was passiert mit der Gewerbesteuer?
Die Gemeinde ist an einen Messbetrag gebunden, den das Finanzamt für Vorauszahlungszwecke festsetzt. Beantrage die Anpassung deshalb beim Finanzamt mit.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung abgerufen 14.10.2026
- § 19 GewStG Vorauszahlungen abgerufen 14.10.2026
- § 233a AO Verzinsung abgerufen 14.10.2026
- § 238 AO Höhe der Zinsen abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
