| Zeitraum | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| 1. Quartal | 10.04.2025 | 10.04.2026 | 12.04.2027 (verschoben, Samstag) |
| 2. Quartal | 10.07.2025 | 10.07.2026 | 12.07.2027 (verschoben, Samstag) |
| 3. Quartal | 10.10.2025 | 12.10.2026 (verschoben, Samstag) | 11.10.2027 (verschoben, Sonntag) |
| 4. Quartal | 12.01.2026 (verschoben, Samstag) | 11.01.2027 (verschoben, Sonntag) | 10.01.2028 |
Wer zahlt
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, zusammen mit der Voranmeldung. Monatszahler sind Unternehmen mit mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr.
Regeln für die Höhe
Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jeder Termin um einen Monat (§ 46 UStDV). Monatszahler leisten dafür bis 10. Februar 2026 eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme.
Fristen rund um 2026
Für Gründungen im Jahr 2026 entscheidet noch die voraussichtliche Jahressteuer über den Zeitraum (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG).
Termine nach Jahr
Rechner
Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.