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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Steuertermine · § 18 UStG

Umsatzsteuer-Termine: Wann die Vorauszahlung fällig ist

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Quartalszahler zahlen 2026 am 12.01.2026, 10.04.2026, 10.07.2026, 12.10.2026 (Quartal des Vorjahres und Q1 bis Q3).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Termine aus § 18 UStG und § 108 AO berechnet

Quartalszahler: Fälligkeit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Zeitraum202520262027
1. Quartal10.04.202510.04.202612.04.2027 (verschoben, Samstag)
2. Quartal10.07.202510.07.202612.07.2027 (verschoben, Samstag)
3. Quartal10.10.202512.10.2026 (verschoben, Samstag)11.10.2027 (verschoben, Sonntag)
4. Quartal12.01.2026 (verschoben, Samstag)11.01.2027 (verschoben, Sonntag)10.01.2028

Wer zahlt

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, zusammen mit der Voranmeldung. Monatszahler sind Unternehmen mit mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr.

Regeln für die Höhe

Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jeder Termin um einen Monat (§ 46 UStDV). Monatszahler leisten dafür bis 10. Februar 2026 eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme.

Fristen rund um 2026

Für Gründungen im Jahr 2026 entscheidet noch die voraussichtliche Jahressteuer über den Zeitraum (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG).

Termine nach Jahr

Rechner

Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung

Berechnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen. Termine nach Gesetz berechnet; Verschiebung bei Samstag, Sonntag und bundesweiten Feiertagen nach § 108 Abs. 3 AO. Landesfeiertage sind nur beim Saarland (15. August) berücksichtigt.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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