Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen
Was der Rechner berechnet
Der Rechner schätzt die Einkommensteuer, die das Finanzamt für das laufende Jahr erwartet, und teilt sie auf die vier gesetzlichen Termine auf. Grundlage ist der Tarif nach § 32a EStG in der für das gewählte Jahr geltenden Fassung, für 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone und auf Wunsch die Kirchensteuer.
Für Gewerbetreibende berücksichtigt der Rechner die Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG: Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Wer Arbeitslohn oder Kapitalerträge mit Steuerabzug hat, trägt die bereits einbehaltene Steuer ein, damit sie nicht doppelt verlangt wird.
Wie das Finanzamt die Vorauszahlungen festsetzt
Ausgangspunkt ist nach § 37 Abs. 3 EStG die Steuer aus deinem letzten Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt übernimmt sie meist unverändert als Jahresbetrag für das laufende und das folgende Jahr. Steigt oder sinkt dein Einkommen deutlich, kann es die Vorauszahlungen anpassen, und zwar bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem Ende des betreffenden Jahres.
Festgesetzt werden Vorauszahlungen nur, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und mindestens 100 € je Termin ausmachen (§ 37 Abs. 5 EStG). Erhöht werden sie nur, wenn der Erhöhungsbetrag je Termin wenigstens 100 € beträgt. Eine nachträgliche Erhöhung nach Ablauf des Jahres, die auf die letzte Rate gebucht wird, setzt sogar mindestens 5.000 € voraus.
Die vier Termine
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Der Rechner zeigt die tatsächlichen Daten für das gewählte Jahr.
Eine Überweisung, die bis zu drei Tage nach dem Termin gutgeschrieben wird, bleibt ohne Säumniszuschlag (Schonfrist nach § 240 Abs. 3 AO). Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt den Betrag pünktlich ein, die Frage nach der Schonfrist stellt sich dann gar nicht. Was eine Verspätung kostet, rechnet der Säumniszuschlag-Rechner aus.
Wer Vorauszahlungen leisten muss
- Selbstständige und Freiberufler, weil auf ihren Gewinn keine Lohnsteuer einbehalten wird.
- Gewerbetreibende, zusätzlich mit Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde, siehe Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
- Vermieter, sobald die Mieteinkünfte nach Abzug der Werbungskosten zu einer Nachzahlung von mindestens 400 € führen.
- Rentnerinnen und Rentner mit steuerpflichtiger Rente oberhalb des Grundfreibetrags, weil auf Renten keine Lohnsteuer abgezogen wird.
- Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften, etwa aus einem Nebengewerbe, Vermietung oder Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer.
- Paare mit Steuerklassen III und V, wenn sich daraus regelmäßig Nachzahlungen ergeben.
So nutzt du das Ergebnis
Weicht das Ergebnis deutlich von deinem Bescheid ab, kannst du formlos beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen herabzusetzen. Füge eine aktuelle Gewinnschätzung oder betriebswirtschaftliche Auswertung bei. Ob sich der Antrag lohnt, zeigt der Herabsetzungsantrag-Check. Umgekehrt schützt eine freiwillige Erhöhung vor einer hohen Nachzahlung und vor Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat.
Beispielrechnungen
Freiberufliche Designerin, ledig
Einkünfte 40.000 €, Abzüge 6.000 €, Grundtarif: zu versteuerndes Einkommen 34.000 €, Einkommensteuer 5.372 €, Solidaritätszuschlag 0,00 €. Das Finanzamt setzt viermal 1.343,00 € fest, zusammen 5.372,00 € im Jahr. Im Rechner öffnen
Ingenieurbüro, verheiratet
Einkünfte 85.000 €, Abzüge 11.000 €, Splittingtarif: zu versteuerndes Einkommen 74.000 €, Einkommensteuer 12.550 €, Solidaritätszuschlag 0,00 €. Das Finanzamt setzt viermal 3.137,00 € fest, zusammen 12.548,00 € im Jahr. Im Rechner öffnen
Rentner mit Mieteinkünften
Einkünfte 30.000 €, Abzüge 4.000 €, Grundtarif: zu versteuerndes Einkommen 26.000 €, Einkommensteuer 3.117 €, Solidaritätszuschlag 0,00 €. Das Finanzamt setzt viermal 779,00 € fest, zusammen 3.116,00 € im Jahr. Im Rechner öffnen
Häufige Fragen
Wann muss ich Einkommensteuer vorauszahlen?
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Wie hoch sind die Vorauszahlungen?
Grundsätzlich ein Viertel der Einkommensteuer aus dem letzten Bescheid, abzüglich einbehaltener Lohn- oder Kapitalertragsteuer. Dazu kommen anteilig Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Ab welchem Betrag werden Vorauszahlungen festgesetzt?
Ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin (§ 37 Abs. 5 EStG). Darunter wird die Steuer erst mit dem Jahresbescheid fällig.
Muss ich auf Vorauszahlungen Solidaritätszuschlag zahlen?
Ja, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € (Zusammenveranlagung 40.700 €) liegt. Der Soli bemisst sich nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SolZG auch nach den Vorauszahlungen.
Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?
Ja, mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt und einer nachvollziehbaren Prognose des Gewinns. Das Finanzamt kann bis zum Ablauf des 15. Monats nach Jahresende anpassen.
Was passiert, wenn meine Vorauszahlungen zu niedrig waren?
Mit dem Jahresbescheid kommt eine Nachzahlung. Wird der Bescheid erst nach Beginn des Zinslaufs wirksam, fallen zusätzlich 0,15 % Zinsen pro vollem Monat an (§ 233a, § 238 AO).
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Finanzamts oder deiner Gemeinde.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung abgerufen 14.10.2026
- § 32a EStG Einkommensteuertarif abgerufen 14.10.2026
- § 35 EStG Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften abgerufen 14.10.2026
- § 3 SolZG Bemessungsgrundlage abgerufen 14.10.2026
- § 4 SolZG Zuschlagsatz abgerufen 14.10.2026
- § 108 AO Fristen und Termine abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
