| Rate | gesetzlicher Termin | tatsächlich fällig | Quartal |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Samstag, 15.02.2025 | 17.02.2025 Montag, weil der Termin auf einen Samstag fällt | 1/2025 |
| 2. Rate | Donnerstag, 15.05.2025 | 15.05.2025 | 2/2025 |
| 3. Rate | Freitag, 15.08.2025 | 15.08.2025 | 3/2025 |
| 4. Rate | Samstag, 15.11.2025 | 17.11.2025 Montag, weil der Termin auf einen Samstag fällt | 4/2025 |
Im Jahr 2025 fallen 2 von vier Terminen auf ein Wochenende oder einen Feiertag und verschieben sich auf den nächsten Werktag. Bei Überweisung zählt die Gutschrift, nicht der Auftrag. Die Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO gilt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Saarland: Die August-Rate ist 2025 am 18.08.2025 fällig, weil der 15. August dort landesweit Feiertag ist.
Wer 2025 vorauszahlt
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gehen an die Gemeinde der Betriebsstätte. Jede Rate beträgt ein Viertel der zuletzt festgesetzten Steuer, abgerundet auf volle Euro, und wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt.
Was 2025 für die Höhe gilt
Messzahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen, Mindesthebesatz 200 %: Das sind die Eckwerte für 2025.
Anpassung und Zinsen 2025
Nach der Veranlagung für 2025 rechnet die Gemeinde ab. Zinsen auf eine Nachzahlung laufen wie bei der Einkommensteuer ab dem 01.04.2027.
Ohne Gewähr, Fristverlängerungen im Einzelfall gehen vor.