| Rate | gesetzlicher Termin | tatsächlich fällig | Quartal |
|---|---|---|---|
| 1. Rate | Mittwoch, 10.03.2027 | 10.03.2027 | 1/2027 |
| 2. Rate | Donnerstag, 10.06.2027 | 10.06.2027 | 2/2027 |
| 3. Rate | Freitag, 10.09.2027 | 10.09.2027 | 3/2027 |
| 4. Rate | Freitag, 10.12.2027 | 10.12.2027 | 4/2027 |
Mit Lastschriftmandat bucht das Finanzamt pünktlich ab. Kein Termin 2027 fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag. Dafür braucht es keinen Antrag, § 108 Abs. 3 AO wirkt von selbst.
Betroffene 2027
Wer Einkünfte ohne Steuerabzug hat, zahlt die Einkommensteuer viermal im Jahr voraus: Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter, Rentner mit steuerpflichtiger Rente und Arbeitnehmer mit hohen Nebeneinkünften.
Höhe der Raten 2027
Erhöhen darf das Finanzamt für 2027 nur, wenn mindestens 100 € je Termin dazukommen. Der Tarif für 2027 ist noch nicht gesetzlich festgelegt, die Termine stehen aber fest.
Was nach 2027 kommt
Die Erklärung für 2027 ist ohne Steuerberatung bis 31.07.2028 abzugeben, mit Beratung bis 28.02.2029. Zinsen auf eine Nachzahlung beginnen am 01.04.2029.
Ohne Gewähr, Fristverlängerungen im Einzelfall gehen vor.