Im Februar trifft die erste Gewerbesteuer-Rate auf die Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer. Wer monatlich anmeldet und die Dauerfristverlängerung nutzt, muss bis zum 10. Februar ein Elftel der Vorjahresvorauszahlungen anmelden und zahlen. Am 15. folgen Gewerbe- und Grundsteuer. Bis Ende 2026 entscheidet bei Gründern die voraussichtliche Jahressteuer, ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird. Danach, im März 2026, stehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung an.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.02.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar 2026Monatszahler ohne Dauerfristverlängerung: Voranmeldung übermitteln und Zahllast überweisen (§ 18 Abs. 1 UStG). |
| 10.02.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2025 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben. |
| 10.02.2026Dienstag | Lohnsteuer-Anmeldung Januar 2026Arbeitgeber mit mehr als 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr (§ 41a EStG). |
| 10.02.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung 4. Quartal 2025 mit DauerfristverlängerungQuartalszahler mit Dauerfristverlängerung, ohne Sondervorauszahlung. |
| 10.02.2026Dienstag | Sondervorauszahlung 2026 und Antrag auf DauerfristverlängerungMonatszahler: ein Elftel der Vorauszahlungen 2025 anmelden und zahlen (§§ 47, 48 UStDV). |
| 16.02.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1/2026Vorauszahlung laut Bescheid der Gemeinde, nur ab 50 € je Rate. |
| 16.02.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Grundsteuer 1/2026Ein Viertel der Jahres-Grundsteuer, bei Kleinbeträgen gelten andere Termine. |
Praktische Hinweise Februar 2026
- Der 15.02.2026 fällt auf einen Sonntag, deshalb verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, den 16.02.2026 (§ 108 Abs. 3 AO).
- Gewerbe- und Grundsteuer gehen an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid der Stadt.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Individuelle Fristen stehen in deinem Bescheid.