Im März ist die erste Einkommensteuer-Vorauszahlung des Jahres fällig, für Kapitalgesellschaften die erste Körperschaftsteuer-Rate. Beide werden zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer am selben Tag abgebucht oder überwiesen. Der Tarif 2026 sieht einen Grundfreibetrag von 12.348 € vor, die Soli-Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer. Im April folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.03.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Februar 2026Für Unternehmen mit mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, Anmeldung und Zahlung am selben Tag. |
| 10.03.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar 2026 mit DauerfristverlängerungMonatszahler mit Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV. |
| 10.03.2026Dienstag | Lohnsteuer-Anmeldung Februar 2026Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 10.03.2026Dienstag | Einkommensteuer-Vorauszahlung 1/2026Für Selbstständige, Vermieter und Rentner mit Vorauszahlungsbescheid. |
| 10.03.2026Dienstag | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 1/2026Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
Hinweise für den März
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid, Fristverlängerung und der Feiertagskalender am Sitz der Behörde.