Im April melden Quartalszahler die Umsatzsteuer für das erste Quartal. Für Ertragsteuern gibt es keinen Vorauszahlungstermin, der Monat eignet sich, um die Gewinnentwicklung des Quartals mit den festgesetzten Vorauszahlungen abzugleichen. Bis Ende 2026 entscheidet bei Gründern die voraussichtliche Jahressteuer, ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird. Im Mai folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.04.2026Freitag | Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2026Monatszahler ohne Dauerfristverlängerung: Voranmeldung übermitteln und Zahllast überweisen (§ 18 Abs. 1 UStG). |
| 10.04.2026Freitag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Februar 2026 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 10.04.2026Freitag | Lohnsteuer-Anmeldung März 2026Monatliche Anmeldung und Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer. |
| 10.04.2026Freitag | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1. Quartal 2026Normalfall für kleinere Betriebe: Anmeldung und Zahlung für das abgelaufene Quartal. |
| 10.04.2026Freitag | Lohnsteuer-Anmeldung 1. Quartal 2026Arbeitgeber mit 1.080 € bis 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr. |
| 30.04.2026Donnerstag | Steuererklärungen 2024 mit SteuerberatungEinkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung 2024 (§ 149 AO, Art. 97 § 36 EGAO). |
Praktische Hinweise April 2026
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
Keine Steuerberatung. Abweichende Termine aus Bescheiden, Fristverlängerungen oder Landesfeiertagen gehen vor.