Im Mai ist die zweite Gewerbesteuer-Rate fällig, zusammen mit der Grundsteuer. Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung melden die Umsatzsteuer für das erste Quartal. Wer Feiertage beachtet, prüft Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag, die in manchen Jahren auf den 10. oder 15. fallen können. Der Tarif 2026 sieht einen Grundfreibetrag von 12.348 € vor, die Soli-Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer. Vorschau auf den Juni: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 11.05.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung April 2026Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 11.05.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2026 mit DauerfristverlängerungMonatszahler mit Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV. |
| 11.05.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Lohnsteuer-Anmeldung April 2026Arbeitgeber mit mehr als 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr (§ 41a EStG). |
| 11.05.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1. Quartal 2026 mit DauerfristverlängerungQuartalszahler mit Dauerfristverlängerung, ohne Sondervorauszahlung. |
| 15.05.2026Freitag | Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2/2026Ein Viertel der zuletzt festgesetzten Gewerbesteuer an die Gemeinde (§ 19 GewStG). |
| 15.05.2026Freitag | Grundsteuer 2/2026Grundsteuer-Rate laut Bescheid der Stadt oder Gemeinde. |
Hinweise für den Mai
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Gewerbe- und Grundsteuer gehen an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid der Stadt.
- Der 10.05.2026 fällt auf einen Sonntag, deshalb verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, den 11.05.2026 (§ 108 Abs. 3 AO).
Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid, Fristverlängerung und der Feiertagskalender am Sitz der Behörde.