Im Juni ist Halbzeit: Die zweite Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Rate wird fällig. Am 30. Juni endet zudem die Frist, bis zu der Gemeinden ihren Gewerbesteuer-Hebesatz mit Wirkung für das laufende Jahr erhöhen dürfen. Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer liegt 2026 noch bei 200 %, ab 2027 sind es 280 %. Im Juli folgen Grundsteuer, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.06.2026Mittwoch | Umsatzsteuer-Voranmeldung Mai 2026Für Unternehmen mit mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, Anmeldung und Zahlung am selben Tag. |
| 10.06.2026Mittwoch | Umsatzsteuer-Voranmeldung April 2026 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben. |
| 10.06.2026Mittwoch | Lohnsteuer-Anmeldung Mai 2026Arbeitgeber mit mehr als 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr (§ 41a EStG). |
| 10.06.2026Mittwoch | Einkommensteuer-Vorauszahlung 2/2026Rate laut Vorauszahlungsbescheid, Soli und Kirchensteuer am selben Tag. |
| 10.06.2026Mittwoch | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 2/2026Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
| 30.06.2026Dienstag | Letzter Tag für Hebesatz-Erhöhungen 2026Gemeinden können den Hebesatz für 2026 nur bis 30. Juni rückwirkend erhöhen (§ 16 Abs. 3 GewStG). |
Praktische Hinweise Juni 2026
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Individuelle Fristen stehen in deinem Bescheid.