Der März bringt den ersten Termin für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Wer zum Jahreswechsel einen deutlich niedrigeren Gewinn erwartet, sollte vorher einen Herabsetzungsantrag stellen, damit schon die März-Rate sinkt. Seit Januar 2027 gilt bei der Gewerbesteuer ein Mindesthebesatz von 280 %, das betrifft Gemeinden, die bisher weniger verlangt haben. Danach, im April 2027, stehen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung an.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.03.2027Mittwoch | Umsatzsteuer-Voranmeldung Februar 2027Monatszahler ohne Dauerfristverlängerung: Voranmeldung übermitteln und Zahllast überweisen (§ 18 Abs. 1 UStG). |
| 10.03.2027Mittwoch | Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar 2027 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 10.03.2027Mittwoch | Lohnsteuer-Anmeldung Februar 2027Arbeitgeber mit mehr als 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr (§ 41a EStG). |
| 10.03.2027Mittwoch | Einkommensteuer-Vorauszahlung 1/2027Für Selbstständige, Vermieter und Rentner mit Vorauszahlungsbescheid. |
| 10.03.2027Mittwoch | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 1/2027Kapitalgesellschaften zahlen zum selben Termin wie die Einkommensteuer. |
Hinweise für den März
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
Keine Steuerberatung. Abweichende Termine aus Bescheiden, Fristverlängerungen oder Landesfeiertagen gehen vor.