Der April steht im Zeichen des ersten Quartals: Umsatzsteuer und vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen sind fällig. Wer die Vorauszahlungen anpassen will, hat mit den Quartalszahlen eine gute Grundlage für den Antrag. Für Gründungen ab 2027 sieht § 18 UStG wieder monatliche Voranmeldungen im Gründungsjahr und im Folgejahr vor. Vorschau auf den Mai: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 12.04.2027Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2027Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 12.04.2027Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung Februar 2027 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben. |
| 12.04.2027Montag, verschoben (Samstag) | Lohnsteuer-Anmeldung März 2027Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 12.04.2027Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1. Quartal 2027Normalfall für kleinere Betriebe: Anmeldung und Zahlung für das abgelaufene Quartal. |
| 12.04.2027Montag, verschoben (Samstag) | Lohnsteuer-Anmeldung 1. Quartal 2027Gilt bei einer Vorjahres-Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 €. |
Praktische Hinweise April 2027
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Der 10.04.2027 fällt auf einen Samstag, deshalb verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, den 12.04.2027 (§ 108 Abs. 3 AO).
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
Keine Steuerberatung. Abweichende Termine aus Bescheiden, Fristverlängerungen oder Landesfeiertagen gehen vor.