Im Oktober melden Quartalszahler das dritte Quartal. Für Ertragsteuern gibt es keinen Termin, der Oktober eignet sich, um die Rücklage für die Dezember-Rate und eine mögliche Nachzahlung zu prüfen. Bis Ende 2026 entscheidet bei Gründern die voraussichtliche Jahressteuer, ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird. Im November folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und Grundsteuer.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 12.10.2026Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung September 2026Monatszahler ohne Dauerfristverlängerung: Voranmeldung übermitteln und Zahllast überweisen (§ 18 Abs. 1 UStG). |
| 12.10.2026Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung August 2026 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 12.10.2026Montag, verschoben (Samstag) | Lohnsteuer-Anmeldung September 2026Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 12.10.2026Montag, verschoben (Samstag) | Umsatzsteuer-Voranmeldung 3. Quartal 2026Normalfall für kleinere Betriebe: Anmeldung und Zahlung für das abgelaufene Quartal. |
| 12.10.2026Montag, verschoben (Samstag) | Lohnsteuer-Anmeldung 3. Quartal 2026Vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung kleinerer Arbeitgeber. |
Hinweise für den Oktober
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Der 10.10.2026 fällt auf einen Samstag, deshalb verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, den 12.10.2026 (§ 108 Abs. 3 AO).
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid, Fristverlängerung und der Feiertagskalender am Sitz der Behörde.