Im November ist die letzte Gewerbesteuer-Rate des Jahres fällig, zusammen mit der Grundsteuer. Quartalszahler mit Dauerfristverlängerung melden das dritte Quartal. Bis Ende 2026 entscheidet bei Gründern die voraussichtliche Jahressteuer, ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird. Vorschau auf den Dezember: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.11.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober 2026Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 10.11.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung September 2026 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 10.11.2026Dienstag | Lohnsteuer-Anmeldung Oktober 2026Monatliche Anmeldung und Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer. |
| 10.11.2026Dienstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung 3. Quartal 2026 mit DauerfristverlängerungQuartalszahler mit Dauerfristverlängerung, ohne Sondervorauszahlung. |
| 16.11.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4/2026Ein Viertel der zuletzt festgesetzten Gewerbesteuer an die Gemeinde (§ 19 GewStG). |
| 16.11.2026Montag, verschoben (Sonntag) | Grundsteuer 4/2026Grundsteuer-Rate laut Bescheid der Stadt oder Gemeinde. |
Worauf du im November achten solltest
- Der 15.11.2026 fällt auf einen Sonntag, deshalb verschiebt sich die Fälligkeit auf Montag, den 16.11.2026 (§ 108 Abs. 3 AO).
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Gewerbe- und Grundsteuer gehen an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Bankverbindung und Kassenzeichen stehen im Bescheid der Stadt.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Individuelle Fristen stehen in deinem Bescheid.