Im Dezember ist die letzte Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Rate fällig. Wer im laufenden Jahr deutlich mehr verdient hat, kann noch freiwillig nachlegen, um Nachzahlungszinsen in zwei Jahren zu vermeiden. Bis Ende 2026 entscheidet bei Gründern die voraussichtliche Jahressteuer, ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird. Vorschau auf den Januar: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Jahresanmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.12.2026Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung November 2026Monatszahler ohne Dauerfristverlängerung: Voranmeldung übermitteln und Zahllast überweisen (§ 18 Abs. 1 UStG). |
| 10.12.2026Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober 2026 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben. |
| 10.12.2026Donnerstag | Lohnsteuer-Anmeldung November 2026Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 10.12.2026Donnerstag | Einkommensteuer-Vorauszahlung 4/2026Für Selbstständige, Vermieter und Rentner mit Vorauszahlungsbescheid. |
| 10.12.2026Donnerstag | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 4/2026Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
Worauf du im Dezember achten solltest
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Individuelle Fristen stehen in deinem Bescheid.