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Steuertermine 2026 · September

September 2026: alle Steuertermine

Im September 2026 liegen die Zahltage auf Donnerstag, 10.09.2026. 5 Anmeldungen und Zahlungen fallen in diesen Monat.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Termine aus dem Gesetz berechnet

Im September ist die dritte Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Rate fällig. Bis 30. September kann außerdem beantragt werden, die Grundsteuer im Folgejahr in einem Betrag am 1. Juli zu zahlen. Der Tarif 2026 sieht einen Grundfreibetrag von 12.348 € vor, die Soli-Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer. Im Oktober folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung.

September 2026 im Überblick
DatumWas ist fällig?
10.09.2026DonnerstagUmsatzsteuer-Voranmeldung August 2026Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig.
10.09.2026DonnerstagUmsatzsteuer-Voranmeldung Juli 2026 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben.
10.09.2026DonnerstagLohnsteuer-Anmeldung August 2026Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg.
10.09.2026DonnerstagEinkommensteuer-Vorauszahlung 3/2026Rate laut Vorauszahlungsbescheid, Soli und Kirchensteuer am selben Tag.
10.09.2026DonnerstagKörperschaftsteuer-Vorauszahlung 3/2026Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli.
30.09.2026MittwochAntrag Grundsteuer-Jahreszahlung 2027Frist für den Antrag auf Zahlung am 1. Juli des Folgejahres (§ 28 Abs. 3 GrStG).

Praktische Hinweise September 2026

  • Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
  • Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
  • Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.

Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid, Fristverlängerung und der Feiertagskalender am Sitz der Behörde.

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