Im September ist die dritte Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Rate fällig. Bis 30. September kann außerdem beantragt werden, die Grundsteuer im Folgejahr in einem Betrag am 1. Juli zu zahlen. Der Tarif 2026 sieht einen Grundfreibetrag von 12.348 € vor, die Soli-Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer. Im Oktober folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.09.2026Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung August 2026Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 10.09.2026Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Juli 2026 mit DauerfristverlängerungGilt für Monatszahler, die die Fristverlängerung beantragt haben. |
| 10.09.2026Donnerstag | Lohnsteuer-Anmeldung August 2026Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 10.09.2026Donnerstag | Einkommensteuer-Vorauszahlung 3/2026Rate laut Vorauszahlungsbescheid, Soli und Kirchensteuer am selben Tag. |
| 10.09.2026Donnerstag | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 3/2026Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
| 30.09.2026Mittwoch | Antrag Grundsteuer-Jahreszahlung 2027Frist für den Antrag auf Zahlung am 1. Juli des Folgejahres (§ 28 Abs. 3 GrStG). |
Praktische Hinweise September 2026
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
Alle Termine ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid, Fristverlängerung und der Feiertagskalender am Sitz der Behörde.