Der Dezember schließt das Steuerjahr mit der vierten Ertragsteuer-Rate. Für Monatszahler mit Dauerfristverlängerung ist die Dezember-Voranmeldung später die Stelle, an der die Sondervorauszahlung verrechnet wird. Für Gründungen ab 2027 sieht § 18 UStG wieder monatliche Voranmeldungen im Gründungsjahr und im Folgejahr vor. Im Januar folgen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Jahresanmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.12.2027Freitag | Umsatzsteuer-Voranmeldung November 2027Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 10.12.2027Freitag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Oktober 2027 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 10.12.2027Freitag | Lohnsteuer-Anmeldung November 2027Pflicht für Arbeitgeber, deren Lohnsteuer im Vorjahr 5.000 € überstieg. |
| 10.12.2027Freitag | Einkommensteuer-Vorauszahlung 4/2027Für Selbstständige, Vermieter und Rentner mit Vorauszahlungsbescheid. |
| 10.12.2027Freitag | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 4/2027Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
Hinweise für den Dezember
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
Keine Steuerberatung. Abweichende Termine aus Bescheiden, Fristverlängerungen oder Landesfeiertagen gehen vor.