Der Juni bringt die zweite Rate für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Gemeinden, die ihren Hebesatz erhöhen wollen, müssen das bis zum 30. Juni beschließen, danach ist nur noch eine Senkung möglich. Die Körperschaftsteuer bleibt 2027 bei 15 %, erst ab 2028 sinkt der Satz schrittweise. Vorschau auf den Juli: Grundsteuer, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung.
| Datum | Was ist fällig? |
|---|---|
| 10.06.2027Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung Mai 2027Elektronische Voranmeldung über ELSTER, Zahllast gleichzeitig fällig. |
| 10.06.2027Donnerstag | Umsatzsteuer-Voranmeldung April 2027 mit DauerfristverlängerungEin Monat später dank Dauerfristverlängerung, gegen Sondervorauszahlung. |
| 10.06.2027Donnerstag | Lohnsteuer-Anmeldung Mai 2027Monatliche Anmeldung und Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer. |
| 10.06.2027Donnerstag | Einkommensteuer-Vorauszahlung 2/2027Für Selbstständige, Vermieter und Rentner mit Vorauszahlungsbescheid. |
| 10.06.2027Donnerstag | Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 2/2027Rate der Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli. |
| 30.06.2027Mittwoch | Letzter Tag für Hebesatz-Erhöhungen 2027Gemeinden können den Hebesatz für 2027 nur bis 30. Juni rückwirkend erhöhen (§ 16 Abs. 3 GewStG). |
Hinweise für den Juni
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mit der Einkommensteuer-Rate fällig, sie stehen als eigene Beträge im Vorauszahlungsbescheid.
- Bei Überweisung bleiben drei Tage Schonfrist bis zur Gutschrift, danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag.
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt pünktlich ein, das Konto muss am Fälligkeitstag gedeckt sein.
- Die Voranmeldungen werden über ELSTER übermittelt, eine Abgabe auf Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Individuelle Fristen stehen in deinem Bescheid.