Gerechnet wird mit 95.000 € zu versteuerndem Einkommen und dem Tarif nach § 32a EStG für 2026. Das entspricht etwa einem Gewinn von 95.000 € plus deinen Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 95.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 30,28 %. Mit 1.001,26 € Solidaritätszuschlag befindest du dich in der Gleitzone oberhalb der Freigrenze von 20.350 €, der volle Satz von 5,5 % greift noch nicht.
Die vier Vorauszahlungen 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 7.441,31 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 7.441,31 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 7.441,31 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 7.441,31 € |
Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 42 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 1.175 €.
Was die Kirchensteuer ausmacht
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 8.088,50 € je Termin, bei 8 % auf 8.016,59 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 2.301,12 € | 2.588,76 € |
| je Termin | 7.441,31 € | 8.016,59 € | 8.088,50 € |
Variante: gewerbliche Einkünfte
Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 9.870,00 € Gewerbesteuer (2.467 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 9.870,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 4.723,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.467 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 2.467 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 2.467 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.467 € |
Was der Familienstand ausmacht
Ein Ehepaar mit 95.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 4.840,00 €, also 2.601,31 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.
Wenn der Gewinn sinkt oder steigt
Bei 20 % weniger Gewinn wären 5.208,91 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Ohne Raten wären 29.765,24 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 535 €.
Monatlich zurücklegen
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 2.480,43 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 2.696,16 €.
Diese Rechnung mit deinen Abzügen, Kirchensteuer und Steuerabzügen öffnen
Im Rechner öffnenHohe Nachzahlung erwartet? Jetzt Steuerberater finden
Wir geben deine Anfrage an Steuerberatungen weiter, die Selbstständige, Gewerbetreibende und kleine Kapitalgesellschaften betreuen. Kostenlos und unverbindlich.
- Kanzleien für Selbstständige und KMU
- Regional oder digital
- Kostenlos und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 95.000 € Einkommen?
Viermal 7.441,31 € im Jahr 2026, zusammen 29.765,24 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 8.088,50 € je Termin.
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 9.870,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 9.870,00 €.
Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?
2.480,43 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.