Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 100.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 30,86 %. Der Soli von 1.251,16 € liegt in der Milderungszone: Er beträgt nicht volle 5,5 %, sondern höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze von 20.350 €.
Wann wie viel fällig wird
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 8.028,79 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 8.028,79 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 8.028,79 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 8.028,79 € |
Bei 100.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 42 %: 10.000 € mehr Einkommen bedeuten etwa 1.175 € mehr je Vorauszahlung.
Kirchensteuer dazu
Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 2.777,76 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 2.469,12 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 2.469,12 € | 2.777,76 € |
| je Termin | 8.028,79 € | 8.646,07 € | 8.723,23 € |
Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt
Als Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz kämen 10.570,00 € Gewerbesteuer dazu, vierteljährlich 2.642 € an die Gemeinde. Über § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer dafür um 10.570,00 €, die Rate ans Finanzamt fällt auf 5.073,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.642 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 2.642 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 2.642 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.642 € |
Splittingvorteil bei 100.000 €
Ein Ehepaar mit 100.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 5.274,00 €, also 2.754,79 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 5.678,89 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Raten wären 32.115,16 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 577 €.
Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 2.676,26 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 2.907,74 €.
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Häufige Fragen
Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 10.570,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 10.570,00 €.
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 100.000 € Einkommen?
Viermal 8.028,79 € im Jahr 2026, zusammen 32.115,16 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 8.723,23 € je Termin.
Wann sind die Raten 2026 fällig?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.