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Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

100.000 € Einkommen (ledig): Vorauszahlungen 2026

8.028,79 € pro Quartal: So viel verlangt das Finanzamt 2026 als Single bei 100.000 € zu versteuerndem Einkommen, insgesamt 32.115,16 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin8.028,79 €ESt 7.716 € + Soli 312,79 €
Einkommensteuer30.864 €30,86 % Durchschnitt
Soli1.251,16 ۟ber Freigrenze
Pro Monat2.676,26 €Rücklage

Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 100.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 30,86 %. Der Soli von 1.251,16 € liegt in der Milderungszone: Er beträgt nicht volle 5,5 %, sondern höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze von 20.350 €.

Wann wie viel fällig wird

Raten 2026 (ledig)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20268.028,79 €
2. RateMittwoch, 10.06.20268.028,79 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20268.028,79 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20268.028,79 €

Bei 100.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 42 %: 10.000 € mehr Einkommen bedeuten etwa 1.175 € mehr je Vorauszahlung.

Kirchensteuer dazu

Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 2.777,76 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 2.469,12 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €2.469,12 €2.777,76 €
je Termin8.028,79 €8.646,07 €8.723,23 €

Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt

Als Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz kämen 10.570,00 € Gewerbesteuer dazu, vierteljährlich 2.642 € an die Gemeinde. Über § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer dafür um 10.570,00 €, die Rate ans Finanzamt fällt auf 5.073,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)2.642 €
2. RateFreitag, 15.05.20262.642 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)2.642 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)2.642 €

Splittingvorteil bei 100.000 €

Ein Ehepaar mit 100.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 5.274,00 €, also 2.754,79 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.

Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen

Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 5.678,89 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Raten wären 32.115,16 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 577 €.

Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest

Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 2.676,26 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 2.907,74 €.

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Häufige Fragen

Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?

Bei 400 % Hebesatz kommen 10.570,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 10.570,00 €.

Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 100.000 € Einkommen?

Viermal 8.028,79 € im Jahr 2026, zusammen 32.115,16 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 8.723,23 € je Termin.

Wann sind die Raten 2026 fällig?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.

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