Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Ab hier gilt der Spitzensteuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro. Bezogen auf das ganze Einkommen von 90.000 € sind es 29,63 %. Der Soli von 751,36 € liegt in der Milderungszone: Er beträgt nicht volle 5,5 %, sondern höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze von 20.350 €.
Raten und Termine 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 6.853,84 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 6.853,84 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 6.853,84 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 6.853,84 € |
Mehrgewinn wird mit 42 % belastet. Wer 10.000 € zusätzlich verdient, sollte mit rund 1.175 € höheren Raten rechnen, sobald das Finanzamt anpasst.
Mit Kirchensteuer
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 7.453,78 € je Termin, bei 8 % auf 7.387,12 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 2.133,12 € | 2.399,76 € |
| je Termin | 6.853,84 € | 7.387,12 € | 7.453,78 € |
Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt
Als Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz kämen 9.170,00 € Gewerbesteuer dazu, vierteljährlich 2.292 € an die Gemeinde. Über § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer dafür um 9.170,00 €, die Rate ans Finanzamt fällt auf 4.373,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.292 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 2.292 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 2.292 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.292 € |
Was der Familienstand ausmacht
Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 4.417,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 2.436,84 € je Termin.
Was bei schwankendem Gewinn passiert
Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 4.776,00 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 27.415,36 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 493 € Nachzahlungszinsen dazu.
Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 2.284,61 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 2.484,59 €.
Mit eigenen Abzügen, Lohnsteuer und Kirchensteuer weiterrechnen
Im Rechner öffnenHohe Nachzahlung erwartet? Jetzt Steuerberater finden
Wir geben deine Anfrage an Steuerberatungen weiter, die Selbstständige, Gewerbetreibende und kleine Kapitalgesellschaften betreuen. Kostenlos und unverbindlich.
- Kanzleien für Selbstständige und KMU
- Regional oder digital
- Kostenlos und unverbindlich
Kurz beantwortet
Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
2.284,61 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 90.000 €?
29,63 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.
Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 9.170,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 9.170,00 €.
Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Verbindlich ist der Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts.