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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Vorauszahlung bei 85.000 € Einkommen: ledig im Jahr 2026

Ledige mit 85.000 € zu versteuerndem Einkommen leisten 2026 vier Vorauszahlungen à 6.266,36 €, das sind 25.065,44 € im Jahr (Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin6.266,36 €ESt 6.141 € + Soli 125,36 €
Einkommensteuer24.564 €28,9 % Durchschnitt
Soli501,46 ۟ber Freigrenze
Pro Monat2.088,78 €Rücklage

Ausgangspunkt ist ein zu versteuerndes Einkommen von 85.000 €. Das ist die Zahl, auf die der Tarif angewendet wird, nachdem alle Abzüge vom Gewinn abgezogen sind. 85.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 28,9 %. Der Soli von 501,46 € liegt in der Milderungszone: Er beträgt nicht volle 5,5 %, sondern höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze von 20.350 €.

Raten und Termine 2026

Raten 2026 (ledig)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20266.266,36 €
2. RateMittwoch, 10.06.20266.266,36 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20266.266,36 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20266.266,36 €

Bei 85.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 42 %: 10.000 € mehr Einkommen bedeuten etwa 1.175 € mehr je Vorauszahlung.

Kirchensteuer dazu

Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 6.819,05 € je Termin, bei 8 % auf 6.757,64 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €1.965,12 €2.210,76 €
je Termin6.266,36 €6.757,64 €6.819,05 €

Als Gewerbetreibender

Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 8.470,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 2.117 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 8.470,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 4.023,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)2.117 €
2. RateFreitag, 15.05.20262.117 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)2.117 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)2.117 €

Splittingvorteil bei 85.000 €

Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 4.005,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 2.261,36 € je Termin.

Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen

Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 4.357,00 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Raten wären 25.065,44 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 450 €.

Monatlich zurücklegen

Wer monatlich 2.088,78 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 2.273,01 €.

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Häufige Fragen

Wann sind die Raten 2026 fällig?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Wie hoch ist der Durchschnittssteuersatz bei 85.000 €?

28,9 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.

Wie viel muss ich bei 85.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 6.266,36 € im Jahr 2026, zusammen 25.065,44 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 6.819,05 € je Termin.

Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.

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