Ausgangspunkt ist ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 €. Das ist die Zahl, auf die der Tarif angewendet wird, nachdem alle Abzüge vom Gewinn abgezogen sind. 75.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 27,15 %. Mit 1,66 € Solidaritätszuschlag befindest du dich in der Gleitzone oberhalb der Freigrenze von 20.350 €, der volle Satz von 5,5 % greift noch nicht.
Die vier Vorauszahlungen 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 5.091,41 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 5.091,41 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 5.091,41 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 5.091,41 € |
Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 42 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 1.175 € steigen.
Mit Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 1.832,76 € im Jahr bei 9 %.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 1.629,12 € | 1.832,76 € |
| je Termin | 5.091,41 € | 5.498,69 € | 5.549,60 € |
Freiberufler oder Gewerbe?
Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 7.070,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 1.767 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 7.070,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 3.323,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 1.767 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 1.767 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 1.767 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 1.767 € |
Splittingvorteil bei 75.000 €
Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 3.214,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 1.877,41 € je Termin.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 3.558,00 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Raten wären 20.365,64 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 366 €.
Rücklage pro Monat
Wer monatlich 1.697,13 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 1.849,86 €.
Mit eigenen Abzügen, Lohnsteuer und Kirchensteuer weiterrechnen
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Fragen und Antworten
Wann sind die Raten 2026 fällig?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?
1.697,13 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 7.070,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 7.070,00 €.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.