Grundlage sind 35.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. 35.000 € liegen in der zweiten Progressionszone des Tarifs. Der Durchschnittssatz beträgt 16,2 %, der Grenzsteuersatz 30 %. Den Soli zahlst du bei diesem Einkommen nicht: 5.670 € Einkommensteuer bleiben unter der Freigrenze von 20.350 €.
Zahlungsplan 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 1.417,00 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 1.417,00 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 1.417,00 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 1.417,00 € |
Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 30 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 791 €.
Mit Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 510,30 € im Jahr bei 9 %.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 453,60 € | 510,30 € |
| je Termin | 1.417,00 € | 1.530,40 € | 1.544,57 € |
Als Gewerbetreibender
Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 1.470,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 367 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 1.470,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 1.050,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 367 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 367 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 367 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 367 € |
Ledig oder verheiratet: der Unterschied
Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 482,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 935,00 € je Termin.
Was bei schwankendem Gewinn passiert
Rechnest du für das laufende Jahr mit 20 % weniger Gewinn, liegt die passende Vorauszahlung bei 915,00 €. Ein formloser Antrag mit Gewinnprognose genügt. Ohne Raten wären 5.668,00 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 101 €.
Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 472,33 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 514,85 €.
Mit eigenen Abzügen, Lohnsteuer und Kirchensteuer weiterrechnen
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 35.000 € Einkommen?
Viermal 1.417,00 € im Jahr 2026, zusammen 5.668,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 1.544,57 € je Termin.
Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
472,33 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 1.470,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 1.470,00 €.
Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.