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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Vorauszahlung bei 45.000 € Einkommen: ledig im Jahr 2026

Ledige mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen leisten 2026 vier Vorauszahlungen à 2.208,00 €, das sind 8.832,00 € im Jahr (Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin2.208,00 €ESt 2.208 € + Soli 0,00 €
Einkommensteuer8.835 €19,63 % Durchschnitt
Soli0,00 €unter Freigrenze
Pro Monat736,00 €Rücklage

Grundlage sind 45.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. Bei 45.000 € greift die zweite Progressionszone: Jeder zusätzliche Euro wird etwas höher besteuert als der vorige, im Durchschnitt sind es 19,63 %. Den Soli zahlst du bei diesem Einkommen nicht: 8.835 € Einkommensteuer bleiben unter der Freigrenze von 20.350 €.

Wann wie viel fällig wird

Raten 2026 (ledig)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20262.208,00 €
2. RateMittwoch, 10.06.20262.208,00 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20262.208,00 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20262.208,00 €

Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 34 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 878 € steigen.

Kirchensteuer dazu

Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 795,15 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 706,80 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €706,80 €795,15 €
je Termin2.208,00 €2.384,70 €2.406,78 €

Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt

Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 2.870,00 € Gewerbesteuer (717 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 2.870,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 1.491,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)717 €
2. RateFreitag, 15.05.2026717 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)717 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)717 €

Splittingvorteil bei 45.000 €

Ein Ehepaar mit 45.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 1.099,00 €, also 1.109,00 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.

Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen

Bei 20 % weniger Gewinn wären 1.492,00 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 8.832,00 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 158 € Nachzahlungszinsen dazu.

Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest

Ein Dauerauftrag über 736,00 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 802,26 € sein.

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Fragen und Antworten

Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?

Bei 400 % Hebesatz kommen 2.870,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 2.870,00 €.

Wie viel muss ich bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 2.208,00 € im Jahr 2026, zusammen 8.832,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 2.406,78 € je Termin.

Wie hoch ist der Durchschnittssteuersatz bei 45.000 €?

19,63 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 34 %.

Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.

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