Ausgangspunkt ist ein zu versteuerndes Einkommen von 170.000 €. Das ist die Zahl, auf die der Tarif angewendet wird, nachdem alle Abzüge vom Gewinn abgezogen sind. Das Einkommen liegt im Bereich des Spitzensteuersatzes. Zusätzliche Gewinne kosten 42 %, im Schnitt zahlst du 35,45 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 3.314,52 €.
Raten und Termine 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 15.894,63 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 15.894,63 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 15.894,63 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 15.894,63 € |
Bei 170.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 42 %: 10.000 € mehr Einkommen bedeuten etwa 1.108 € mehr je Vorauszahlung.
Was die Kirchensteuer ausmacht
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 17.250,57 € je Termin, bei 8 % auf 17.099,91 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 4.821,12 € | 5.423,76 € |
| je Termin | 15.894,63 € | 17.099,91 € | 17.250,57 € |
Freiberufler oder Gewerbe?
Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 20.370,00 € Gewerbesteuer (5.092 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 20.370,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 10.521,54 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 5.092 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 5.092 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 5.092 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 5.092 € |
Grund- und Splittingtarif im Vergleich
Ein Ehepaar mit 170.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 12.532,73 €, also 3.361,90 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.
Wenn der Gewinn sinkt oder steigt
Bei 20 % weniger Gewinn wären 12.128,28 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Zinsen drohen erst ab dem 01.04.2028. Kommt der Bescheid ein Jahr später, würden auf 63.578,52 € rund 1.143 € Nachzahlungszinsen fällig.
Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest
Ein Dauerauftrag über 5.298,21 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 5.750,19 € sein.
Diese Rechnung mit deinen Abzügen, Kirchensteuer und Steuerabzügen öffnen
Im Rechner öffnenVorauszahlungen zu hoch? Lass sie prüfen
Der Rechner zeigt, was das Finanzamt nach Gesetz verlangt. Ob ein Herabsetzungsantrag Erfolg hat, wie hoch die Rücklage sein sollte und welche Gestaltung sich lohnt, klärt eine Steuerberatung. Beschreib kurz deine Lage, eine passende Kanzlei meldet sich.
- Kanzleien für Selbstständige und KMU
- Regional oder digital
- Kostenlos und unverbindlich
Fragen und Antworten
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 20.370,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 20.370,00 €.
Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 170.000 €?
35,45 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.
Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?
5.298,21 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.