Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 160.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Ab hier gilt der Spitzensteuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro. Bezogen auf das ganze Einkommen von 160.000 € sind es 28,08 %. Mit 503,13 € Solidaritätszuschlag befindest du dich in der Gleitzone oberhalb der Freigrenze von 40.700 €, der volle Satz von 5,5 % greift noch nicht.
Die vier Vorauszahlungen 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 11.357,78 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 11.357,78 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 11.357,78 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 11.357,78 € |
Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 42 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 1.175 € steigen.
Mit Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 4.043,52 € im Jahr bei 9 %.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 3.594,24 € | 4.043,52 € |
| je Termin | 11.357,78 € | 12.256,34 € | 12.368,66 € |
Variante: gewerbliche Einkünfte
Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 18.970,00 € Gewerbesteuer (4.742 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 18.970,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 6.489,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 4.742 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 4.742 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 4.742 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 4.742 € |
Ledig oder verheiratet: der Unterschied
Eine ledige Person mit 160.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt je Termin 14.786,88 €, 3.429,10 € mehr als ein Ehepaar mit demselben gemeinsamen Einkommen.
Wenn der Gewinn sinkt oder steigt
Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 7.902,00 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 45.431,12 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 817 € Nachzahlungszinsen dazu.
Monatlich zurücklegen
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 3.785,92 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 4.122,88 €.
Beispiel im Rechner öffnen und anpassen
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Kurz beantwortet
Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?
3.785,92 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 18.970,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 18.970,00 €.
Wie viel muss ich bei 160.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?
Viermal 11.357,78 € im Jahr 2026, zusammen 45.431,12 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 12.368,66 € je Termin.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.