Grundlage sind 140.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. Das Einkommen liegt im Bereich des Spitzensteuersatzes. Zusätzliche Gewinne kosten 42 %, im Schnitt zahlst du 34,05 %. Der Solidaritätszuschlag beträgt volle 5,5 % der Einkommensteuer, hier 2.621,52 € im Jahr.
Die vier Vorauszahlungen 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 12.571,38 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 12.571,38 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 12.571,38 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 12.571,38 € |
Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 42 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 1.108 € steigen.
Vorauszahlung mit Kirchensteuer
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 13.643,82 € je Termin, bei 8 % auf 13.524,66 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 3.813,12 € | 4.289,76 € |
| je Termin | 12.571,38 € | 13.524,66 € | 13.643,82 € |
Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt
Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 16.170,00 € Gewerbesteuer (4.042 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 16.170,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 8.204,53 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 4.042 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 4.042 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 4.042 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 4.042 € |
Was der Familienstand ausmacht
Mit Trauschein und Zusammenveranlagung wären es nur 9.132,00 € je Quartal, 3.439,38 € weniger als für eine ledige Person.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Bei 20 % weniger Gewinn wären 9.438,73 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Hätte das Finanzamt keine Vorauszahlungen festgesetzt, käme die ganze Steuer von 50.285,52 € auf einen Schlag. Zwölf Monate nach Beginn des Zinslaufs wären zusätzlich 904 € Zinsen fällig.
Rücklage pro Monat
Wer monatlich 4.190,46 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 4.547,94 €.
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Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 16.170,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 16.170,00 €.
Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?
4.190,46 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Wann sind die Raten 2026 fällig?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.