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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Einkommensteuer-Vorauszahlung: 135.000 € zu versteuerndes Einkommen, ledig

Das Finanzamt setzt 2026 bei 135.000 € Einkommen als Single je Termin 12.017,50 € fest, aufs Jahr gerechnet 48.070,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin12.017,50 €ESt 11.391 € + Soli 626,50 €
Einkommensteuer45.564 €33,75 % Durchschnitt
Soli2.506,02 ۟ber Freigrenze
Pro Monat4.005,83 €Rücklage

Grundlage sind 135.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. Das Einkommen liegt im Bereich des Spitzensteuersatzes. Zusätzliche Gewinne kosten 42 %, im Schnitt zahlst du 33,75 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 2.506,02 €.

Zahlungsplan 2026

Vorauszahlungen 2026 bei 135.000 €
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.202612.017,50 €
2. RateMittwoch, 10.06.202612.017,50 €
3. RateDonnerstag, 10.09.202612.017,50 €
4. RateDonnerstag, 10.12.202612.017,50 €

Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 42 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 1.108 €.

Was die Kirchensteuer ausmacht

Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 4.100,76 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 3.645,12 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €3.645,12 €4.100,76 €
je Termin12.017,50 €12.928,78 €13.042,69 €

Als Gewerbetreibender

Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 15.470,00 € Gewerbesteuer (3.867 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 15.470,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 7.812,88 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)3.867 €
2. RateFreitag, 15.05.20263.867 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)3.867 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)3.867 €

Grund- und Splittingtarif im Vergleich

Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 8.612,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 3.405,50 € je Termin.

Was bei schwankendem Gewinn passiert

Bei 20 % weniger Gewinn wären 8.968,75 € je Quartal genug. Wer das früh beantragt, schont die Liquidität. Zinsen drohen erst ab dem 01.04.2028. Kommt der Bescheid ein Jahr später, würden auf 48.070,00 € rund 864 € Nachzahlungszinsen fällig.

Monatlich zurücklegen

Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 4.005,83 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 4.347,56 €.

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Häufige Fragen

Wie viel muss ich bei 135.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 12.017,50 € im Jahr 2026, zusammen 48.070,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 13.042,69 € je Termin.

Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?

Bei 400 % Hebesatz kommen 15.470,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 15.470,00 €.

Wie hoch ist der Durchschnittssteuersatz bei 135.000 €?

33,75 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.

Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.

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