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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Grundtarif

Einkommensteuer-Vorauszahlung: 125.000 € zu versteuerndes Einkommen, ledig

10.909,75 € pro Quartal: So viel verlangt das Finanzamt 2026 als Single bei 125.000 € zu versteuerndem Einkommen, insgesamt 43.639,00 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin10.909,75 €ESt 10.341 € + Soli 568,75 €
Einkommensteuer41.364 €33,09 % Durchschnitt
Soli2.275,02 ۟ber Freigrenze
Pro Monat3.636,58 €Rücklage

Grundlage sind 125.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. Ab hier gilt der Spitzensteuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro. Bezogen auf das ganze Einkommen von 125.000 € sind es 33,09 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 2.275,02 €.

Die vier Vorauszahlungen 2026

Raten 2026 (ledig)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.202610.909,75 €
2. RateMittwoch, 10.06.202610.909,75 €
3. RateDonnerstag, 10.09.202610.909,75 €
4. RateDonnerstag, 10.12.202610.909,75 €

Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 42 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 1.108 €.

Kirchensteuer dazu

Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 3.722,76 € im Jahr bei 9 %.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €3.309,12 €3.722,76 €
je Termin10.909,75 €11.737,03 €11.840,44 €

Als Gewerbetreibender

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbetreibender mit gleichem Einkommen und 400 % Hebesatz überweist 14.070,00 € an die Gemeinde, bekommt aber 14.070,00 € auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Rate ans Finanzamt sinkt auf 7.029,58 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)3.517 €
2. RateFreitag, 15.05.20263.517 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)3.517 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)3.517 €

Was der Familienstand ausmacht

Ein Ehepaar mit 125.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt mit Splittingtarif je Termin 7.604,00 €, also 3.305,75 € weniger. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.

Was bei schwankendem Gewinn passiert

Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 8.028,79 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Raten wären 43.639,00 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 784 €.

Monatlich zurücklegen

Wer monatlich 3.636,58 € auf ein separates Konto überweist, hat zu jedem Termin genug Geld. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 3.946,81 €.

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Kurz beantwortet

An welchen Tagen wird 2026 gezahlt?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 125.000 €?

33,09 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.

Wie viel muss ich bei 125.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 10.909,75 € im Jahr 2026, zusammen 43.639,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 11.840,44 € je Termin.

Nur ein Rechenbeispiel nach § 32a EStG, keine Steuerberatung im Einzelfall.

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