Gerechnet wird mit 115.000 € zu versteuerndem Einkommen und dem Tarif nach § 32a EStG für 2026. Das entspricht etwa einem Gewinn von 115.000 € plus deinen Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Ab hier gilt der Spitzensteuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro. Bezogen auf das ganze Einkommen von 115.000 € sind es 32,32 %. Mit 2.000,86 € Solidaritätszuschlag befindest du dich in der Gleitzone oberhalb der Freigrenze von 20.350 €, der volle Satz von 5,5 % greift noch nicht.
Wann wie viel fällig wird
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 9.791,21 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 9.791,21 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 9.791,21 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 9.791,21 € |
Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 42 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 1.119 €.
Vorauszahlung mit Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 3.344,76 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 2.973,12 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 2.973,12 € | 3.344,76 € |
| je Termin | 9.791,21 € | 10.534,49 € | 10.627,40 € |
Als Gewerbetreibender
Ist das Einkommen gewerblich und liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlst du zusätzlich 12.670,00 € Gewerbesteuer (3.167 € je Termin). Im Gegenzug mindert § 35 EStG die Einkommensteuer um 12.670,00 €, die Vorauszahlung ans Finanzamt beträgt dann 6.246,28 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.167 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 3.167 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 3.167 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.167 € |
Splittingvorteil bei 115.000 €
Mit Trauschein und Zusammenveranlagung wären es nur 6.639,00 € je Quartal, 3.152,21 € weniger als für eine ledige Person.
Was bei schwankendem Gewinn passiert
Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 7.088,83 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 39.164,84 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 704 € Nachzahlungszinsen dazu.
Rücklage pro Monat
Ein Dauerauftrag über 3.263,73 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 3.542,46 € sein.
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Häufige Fragen
Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 12.670,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 12.670,00 €.
Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 115.000 €?
32,32 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 42 %.
An welchen Tagen wird 2026 gezahlt?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.