Gerechnet wird mit 120.000 € zu versteuerndem Einkommen und dem Tarif nach § 32a EStG für 2026. Das entspricht etwa einem Gewinn von 120.000 € plus deinen Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 120.000 € fallen in die Proportionalzone mit 42 % Grenzsteuersatz. Der Durchschnittssatz liegt bei 32,72 %. Oberhalb der Milderungszone wird der Soli mit vollen 5,5 % erhoben, bei diesem Einkommen 2.159,52 €.
Die vier Vorauszahlungen 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 10.355,88 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 10.355,88 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 10.355,88 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 10.355,88 € |
Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 42 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 1.108 €.
Kirchensteuer dazu
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 11.239,32 € je Termin, bei 8 % auf 11.141,16 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 3.141,12 € | 3.533,76 € |
| je Termin | 10.355,88 € | 11.141,16 € | 11.239,32 € |
Freiberufler oder Gewerbe?
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbetreibender mit gleichem Einkommen und 400 % Hebesatz überweist 13.370,00 € an die Gemeinde, bekommt aber 13.370,00 € auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Rate ans Finanzamt sinkt auf 6.637,93 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.342 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 3.342 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 3.342 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.342 € |
Grund- und Splittingtarif im Vergleich
Verheiratet und zusammen veranlagt sänke die Rate bei gleichem Einkommen auf 7.116,00 €. Der Splittingvorteil beträgt 3.239,88 € je Termin.
Anpassung und Nachzahlung
Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 7.558,81 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Vorauszahlungen würde die Jahressteuer von 41.423,52 € komplett mit dem Bescheid fällig. Wird der Bescheid für 2026 erst ein Jahr nach Beginn des Zinslaufs wirksam, kämen 745 € Nachzahlungszinsen dazu.
Monatlich zurücklegen
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 3.451,96 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 3.746,44 €.
Beispiel im Rechner öffnen und anpassen
Im Rechner öffnenGmbH, Gewerbe oder freier Beruf: Steuerberatung in deiner Nähe
Gründung, Gewinnsprung oder drohende Nachzahlung: Mit einer Kanzlei an deiner Seite planst du Vorauszahlungen und Liquidität, statt vom Bescheid überrascht zu werden.
- Kanzleien für Selbstständige und KMU
- Regional oder digital
- Kostenlos und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 120.000 € Einkommen?
Viermal 10.355,88 € im Jahr 2026, zusammen 41.423,52 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 11.239,32 € je Termin.
An welchen Tagen wird 2026 gezahlt?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
3.451,96 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.