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SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Splittingtarif

Einkommensteuer-Vorauszahlung: 120.000 € zu versteuerndes Einkommen, verheiratet

7.116,00 € pro Quartal: So viel verlangt das Finanzamt 2026 als Ehepaar mit Splittingtarif bei 120.000 € zu versteuerndem Einkommen, insgesamt 28.464,00 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin7.116,00 €ESt 7.116 € + Soli 0,00 €
Einkommensteuer28.466 €23,72 % Durchschnitt
Soli0,00 €unter Freigrenze
Pro Monat2.372,00 €Rücklage

Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Bei 120.000 € greift die zweite Progressionszone: Jeder zusätzliche Euro wird etwas höher besteuert als der vorige, im Durchschnitt sind es 23,72 %. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer von 28.466 € unter der Freigrenze von 40.700 € liegt.

Zahlungsplan 2026

Vorauszahlungen 2026 bei 120.000 €
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20267.116,00 €
2. RateMittwoch, 10.06.20267.116,00 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20267.116,00 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20267.116,00 €

Mehrgewinn wird mit 38 % belastet. Wer 10.000 € zusätzlich verdient, sollte mit rund 986 € höheren Raten rechnen, sobald das Finanzamt anpasst.

Was die Kirchensteuer ausmacht

Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 7.756,48 € je Termin, bei 8 % auf 7.685,32 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €2.277,28 €2.561,94 €
je Termin7.116,00 €7.685,32 €7.756,48 €

Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt

Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 13.370,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 3.342 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 13.370,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 3.774,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)3.342 €
2. RateFreitag, 15.05.20263.342 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)3.342 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)3.342 €

Splittingvorteil bei 120.000 €

Eine ledige Person mit 120.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt je Termin 10.355,88 €, 3.239,88 € mehr als ein Ehepaar mit demselben gemeinsamen Einkommen.

Anpassung und Nachzahlung

Rechnest du für das laufende Jahr mit 20 % weniger Gewinn, liegt die passende Vorauszahlung bei 4.926,00 €. Ein formloser Antrag mit Gewinnprognose genügt. Hätte das Finanzamt keine Vorauszahlungen festgesetzt, käme die ganze Steuer von 28.464,00 € auf einen Schlag. Zwölf Monate nach Beginn des Zinslaufs wären zusätzlich 512 € Zinsen fällig.

Rücklage pro Monat

Ein Dauerauftrag über 2.372,00 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 2.585,49 € sein.

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Der Rechner zeigt, was das Finanzamt nach Gesetz verlangt. Ob ein Herabsetzungsantrag Erfolg hat, wie hoch die Rücklage sein sollte und welche Gestaltung sich lohnt, klärt eine Steuerberatung. Beschreib kurz deine Lage, eine passende Kanzlei meldet sich.

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Kurz beantwortet

Welche monatliche Rücklage ist sinnvoll?

2.372,00 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der Durchschnittssteuersatz bei 120.000 €?

23,72 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 38 %.

Wie viel muss ich bei 120.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 7.116,00 € im Jahr 2026, zusammen 28.464,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 7.756,48 € je Termin.

Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Verbindlich ist der Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts.

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