Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 125.000 € liegen in der zweiten Progressionszone des Tarifs. Der Durchschnittssatz beträgt 24,33 %, der Grenzsteuersatz 40 %. Unter der Soli-Freigrenze von 40.700 €: Mit 30.416 € Einkommensteuer bleibt der Zuschlag bei null.
Raten und Termine 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 7.604,00 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 7.604,00 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 7.604,00 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 7.604,00 € |
Mehrgewinn wird mit 40 % belastet. Wer 10.000 € zusätzlich verdient, sollte mit rund 1.008 € höheren Raten rechnen, sobald das Finanzamt anpasst.
Mit Kirchensteuer
Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 8.288,36 € je Termin, bei 8 % auf 8.212,32 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 2.433,28 € | 2.737,44 € |
| je Termin | 7.604,00 € | 8.212,32 € | 8.288,36 € |
Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt
Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 14.070,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 3.517 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 14.070,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 4.086,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.517 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 3.517 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 3.517 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 3.517 € |
Was der Familienstand ausmacht
Für Alleinstehende wären bei 125.000 € viermal 10.909,75 € fällig. Der Vorteil des Splittingtarifs beträgt 3.305,75 € pro Quartal, am größten, wenn ein Partner allein verdient.
Wenn der Gewinn sinkt oder steigt
Rechnest du für das laufende Jahr mit 20 % weniger Gewinn, liegt die passende Vorauszahlung bei 5.274,00 €. Ein formloser Antrag mit Gewinnprognose genügt. Zinsen drohen erst ab dem 01.04.2028. Kommt der Bescheid ein Jahr später, würden auf 30.416,00 € rund 547 € Nachzahlungszinsen fällig.
Rücklage pro Monat
Ein Dauerauftrag über 2.534,66 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 2.762,78 € sein.
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Häufige Fragen
Wann sind die Raten 2026 fällig?
Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.
Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?
Bei 400 % Hebesatz kommen 14.070,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 14.070,00 €.
Wie viel muss ich bei 125.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?
Viermal 7.604,00 € im Jahr 2026, zusammen 30.416,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 8.288,36 € je Termin.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.