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Beispielrechnungen · Tarif 2026 · Splittingtarif

125.000 € Einkommen (verheiratet): Vorauszahlungen 2026

7.604,00 € pro Quartal: So viel verlangt das Finanzamt 2026 als Ehepaar mit Splittingtarif bei 125.000 € zu versteuerndem Einkommen, insgesamt 30.416,00 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Berechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG 2026

Je Termin7.604,00 €ESt 7.604 € + Soli 0,00 €
Einkommensteuer30.416 €24,33 % Durchschnitt
Soli0,00 €unter Freigrenze
Pro Monat2.534,66 €Rücklage

Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. 125.000 € liegen in der zweiten Progressionszone des Tarifs. Der Durchschnittssatz beträgt 24,33 %, der Grenzsteuersatz 40 %. Unter der Soli-Freigrenze von 40.700 €: Mit 30.416 € Einkommensteuer bleibt der Zuschlag bei null.

Raten und Termine 2026

Raten 2026 (verheiratet)
TerminFällig amBetrag
1. RateDienstag, 10.03.20267.604,00 €
2. RateMittwoch, 10.06.20267.604,00 €
3. RateDonnerstag, 10.09.20267.604,00 €
4. RateDonnerstag, 10.12.20267.604,00 €

Mehrgewinn wird mit 40 % belastet. Wer 10.000 € zusätzlich verdient, sollte mit rund 1.008 € höheren Raten rechnen, sobald das Finanzamt anpasst.

Mit Kirchensteuer

Mit Kirchensteuer steigt die Rate: bei 9 % auf 8.288,36 € je Termin, bei 8 % auf 8.212,32 €.

ohne8 %9 %
Kirchensteuer0 €2.433,28 €2.737,44 €
je Termin7.604,00 €8.212,32 €8.288,36 €

Wenn das Einkommen aus einem Gewerbe stammt

Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 14.070,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 3.517 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 14.070,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 4.086,00 €.

Gewerbesteuer 2026 bei 400 %
TerminFällig amBetrag
1. RateMontag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag)3.517 €
2. RateFreitag, 15.05.20263.517 €
3. RateMontag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag)3.517 €
4. RateMontag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag)3.517 €

Was der Familienstand ausmacht

Für Alleinstehende wären bei 125.000 € viermal 10.909,75 € fällig. Der Vorteil des Splittingtarifs beträgt 3.305,75 € pro Quartal, am größten, wenn ein Partner allein verdient.

Wenn der Gewinn sinkt oder steigt

Rechnest du für das laufende Jahr mit 20 % weniger Gewinn, liegt die passende Vorauszahlung bei 5.274,00 €. Ein formloser Antrag mit Gewinnprognose genügt. Zinsen drohen erst ab dem 01.04.2028. Kommt der Bescheid ein Jahr später, würden auf 30.416,00 € rund 547 € Nachzahlungszinsen fällig.

Rücklage pro Monat

Ein Dauerauftrag über 2.534,66 € im Monat deckt Einkommensteuer und Soli. Für Kirchenmitglieder (9 %) sollten es 2.762,78 € sein.

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Häufige Fragen

Wann sind die Raten 2026 fällig?

Am 10.03.2026, 10.06.2026, 10.09.2026 und 10.12.2026.

Zahle ich als Gewerbetreibender mehr?

Bei 400 % Hebesatz kommen 14.070,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 14.070,00 €.

Wie viel muss ich bei 125.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?

Viermal 7.604,00 € im Jahr 2026, zusammen 30.416,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 8.288,36 € je Termin.

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.

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