Grundlage sind 110.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026. Wer selbstständig ist, landet bei diesem Wert, wenn der Gewinn um Krankenversicherung, Altersvorsorge und andere Abzüge höher liegt. Im Mittelteil des Tarifs, wo 110.000 € liegen, steigt der Grenzsteuersatz linear an. Im Schnitt gehen 22,45 % des Einkommens an das Finanzamt. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer von 24.694 € unter der Freigrenze von 40.700 € liegt.
Raten und Termine 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 6.173,00 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 6.173,00 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 6.173,00 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 6.173,00 € |
Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 36 %. Jede weitere 10.000 € Gewinn lassen die Quartalsrate um etwa 943 € steigen.
Kirchensteuer dazu
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer zusätzlich, hier 2.222,46 € im Jahr bei 9 %.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 1.975,52 € | 2.222,46 € |
| je Termin | 6.173,00 € | 6.666,88 € | 6.728,61 € |
Variante: gewerbliche Einkünfte
Gewerbliche Einkünfte lösen bei 400 % Hebesatz 11.970,00 € Gewerbesteuer aus, jeweils 2.992 € am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt die Einkommensteuer um 11.970,00 €, die Rate ans Finanzamt auf 3.181,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.992 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 2.992 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 2.992 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 2.992 € |
Grund- und Splittingtarif im Vergleich
Für Alleinstehende wären bei 110.000 € viermal 9.203,74 € fällig. Der Vorteil des Splittingtarifs beträgt 3.030,74 € pro Quartal, am größten, wenn ein Partner allein verdient.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Sinkt dein Gewinn im laufenden Jahr um ein Fünftel, wären nur noch 4.251,00 € je Termin angemessen. Das ist ein Fall für einen Herabsetzungsantrag. Ohne Raten wären 24.692,00 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 443 €.
Rücklage pro Monat
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 2.057,66 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 2.242,87 €.
Beispiel im Rechner öffnen und anpassen
Im Rechner öffnenSteuerberatung für Selbstständige anfragen
Der Rechner zeigt, was das Finanzamt nach Gesetz verlangt. Ob ein Herabsetzungsantrag Erfolg hat, wie hoch die Rücklage sein sollte und welche Gestaltung sich lohnt, klärt eine Steuerberatung. Beschreib kurz deine Lage, eine passende Kanzlei meldet sich.
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Häufige Fragen
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 11.970,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 11.970,00 €.
Wie viel Prozent Steuern zahle ich bei 110.000 €?
22,45 % Einkommensteuer im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz auf zusätzliche Einkünfte beträgt 36 %.
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung bei 110.000 € Einkommen für Verheiratete?
Viermal 6.173,00 € im Jahr 2026, zusammen 24.692,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 6.728,61 € je Termin.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.