Diese Beispielrechnung geht von einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € aus, also dem Gewinn nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Mit 30.000 € bewegst du dich noch im Eingangsbereich des Tarifs, der Durchschnittssatz bleibt mit 2,9 % niedrig. Unter der Soli-Freigrenze von 40.700 €: Mit 870 € Einkommensteuer bleibt der Zuschlag bei null.
Zahlungsplan 2026
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Dienstag, 10.03.2026 | 217,00 € |
| 2. Rate | Mittwoch, 10.06.2026 | 217,00 € |
| 3. Rate | Donnerstag, 10.09.2026 | 217,00 € |
| 4. Rate | Donnerstag, 10.12.2026 | 217,00 € |
Von jedem zusätzlichen Euro gehen bei diesem Einkommen 20 % an Einkommensteuer. Steigt der Gewinn um 10.000 €, erhöht sich jede Vorauszahlung um gut 568 €.
Kirchensteuer dazu
Die Kirchensteuer wird mit denselben Terminen vorausgezahlt. Bei 9 % kommen 78,30 € im Jahr dazu, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % sind es 69,60 €.
| ohne | 8 % | 9 % | |
|---|---|---|---|
| Kirchensteuer | 0 € | 69,60 € | 78,30 € |
| je Termin | 217,00 € | 234,40 € | 236,57 € |
Variante: gewerbliche Einkünfte
Als Gewerbetreibender in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz kämen 770,00 € Gewerbesteuer dazu, vierteljährlich 192 € an die Gemeinde. Über § 35 EStG sinkt die Einkommensteuer dafür um 770,00 €, die Rate ans Finanzamt fällt auf 0,00 €.
| Termin | Fällig am | Betrag |
|---|---|---|
| 1. Rate | Montag, 16.02.2026 (verschoben, Sonntag) | 192 € |
| 2. Rate | Freitag, 15.05.2026 | 192 € |
| 3. Rate | Montag, 17.08.2026 (verschoben, Samstag) | 192 € |
| 4. Rate | Montag, 16.11.2026 (verschoben, Sonntag) | 192 € |
Splittingvorteil bei 30.000 €
Ohne Splitting, also als Single, läge die Rate bei 1.054,00 €. Das Ehegattensplitting spart hier 837,00 € je Termin.
Herabsetzung, Erhöhung, Zinsen
Bricht der Gewinn um 20 % ein, sinkt die angemessene Rate auf 0,00 €. Mit einem Antrag beim Finanzamt lassen sich die Vorauszahlungen entsprechend senken. Ohne Raten wären 868,00 € auf einmal fällig, und bei einem späten Bescheid laufen Zinsen von 0,15 % pro Monat: für zwölf Monate 15 €.
Wie viel du monatlich beiseitelegen solltest
Teilt man die Jahressteuer durch zwölf, sind 72,33 € pro Monat nötig, mit Kirchensteuer von 9 % rund 78,85 €.
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Fragen und Antworten
Wie viel muss ich bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen vorauszahlen?
Viermal 217,00 € im Jahr 2026, zusammen 868,00 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit 9 % Kirchensteuer wären es 236,57 € je Termin.
Wie viel sollte ich monatlich zurücklegen?
72,33 € im Monat decken Einkommensteuer und Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer.
Was ändert sich mit Gewerbesteuer?
Bei 400 % Hebesatz kommen 770,00 € Gewerbesteuer dazu, die Einkommensteuer sinkt über § 35 EStG um 770,00 €.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung. Abweichungen ergeben sich durch Kinderfreibeträge, Steuerabzüge und Anrechnungen.