Bis zum Beginn des Zinslaufs bleibt eine Nachzahlung zinsfrei. Die Karenzzeit beträgt regulär 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 23 Monate.
Wegen der verlängerten Abgabefristen in der Corona-Zeit gelten für 2019 bis 2024 Sonderregeln nach Art. 97 § 36 EGAO: 2019 Beginn am 1. Oktober 2021, 2020 und 2021 nach 21 Monaten, 2022 nach 20, 2023 nach 18 und 2024 nach 17 Monaten. Ab dem Steuerjahr 2025 gilt wieder die Regel von 15 Monaten.
Beispiel
Für das Steuerjahr 2024 beginnt der Zinslauf am 1. Juni 2026, für 2025 am 1. April 2027.
Rechner
Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat
Begriffserklärung ohne Beratung im Einzelfall.