Zum Inhalt springen
SteuerVorauszahlung.de
Fälligkeiten 2026 Einkommen- und Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Lexikon · § 233a AO

Nachzahlungszinsen

Nachzahlungszinsen fallen an, wenn ein Steuerbescheid mit Nachzahlung erst nach Beginn des Zinslaufs wirksam wird: 0,15 % pro vollem Monat.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Der Zinslauf beginnt normalerweise 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres und endet mit Wirksamkeit des Bescheids. Verzinst wird der Unterschiedsbetrag zwischen festgesetzter Steuer und den bis dahin festgesetzten Vorauszahlungen und Steuerabzügen. Seit 2019 beträgt der Satz 0,15 % pro Monat (§ 238 Abs. 1a AO).

Der Betrag wird auf volle 50 € abgerundet, nur volle Monate zählen, und unter 10 € wird nichts festgesetzt. Nachzahlungszinsen sind nicht abziehbar. Eine freiwillige Zahlung vor Beginn des Zinslaufs kann sie vermeiden.

Beispiel

6.000 € Nachzahlung für 2025, Bescheid wirksam am 20. Juli 2027: Zinslauf ab 1. April 2027, drei volle Monate, 27 € Zinsen.

Rechner

Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat

Öffnen

Zur Orientierung, verbindlich ist das Gesetz.

Für Selbstständige und Unternehmen · kostenlos anfragen

GmbH, Gewerbe oder freier Beruf: Steuerberatung in deiner Nähe

Der Rechner zeigt, was das Finanzamt nach Gesetz verlangt. Ob ein Herabsetzungsantrag Erfolg hat, wie hoch die Rücklage sein sollte und welche Gestaltung sich lohnt, klärt eine Steuerberatung. Beschreib kurz deine Lage, eine passende Kanzlei meldet sich.

  • Kanzleien für Selbstständige und KMU
  • Regional oder digital
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Steuerberater finden