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Lexikon · § 233a AO

Erstattungszinsen

Erstattungszinsen zahlt das Finanzamt, wenn eine Erstattung erst nach Beginn des Zinslaufs festgesetzt wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Vorauszahlung.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Statistik abgeglichen

Die Verzinsung nach § 233a AO wirkt in beide Richtungen. Führt der Bescheid zu einer Erstattung, erhältst du ebenfalls 0,15 % pro vollem Monat, allerdings nur bis zur Höhe des tatsächlich zu erstattenden Betrags und frühestens ab dem Tag der Zahlung.

Erstattungszinsen sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Wer zu hohe Vorauszahlungen geleistet hat, bekommt das Geld also ab dem 16. Monat nach Jahresende verzinst zurück, wenn der Bescheid so lange auf sich warten lässt.

Beispiel

3.000 € zu viel vorausgezahlt, Bescheid neun volle Monate nach Zinslaufbeginn: 40,50 € Erstattungszinsen, aufgerundet 41 €.

Rechner

Nachzahlungszinsen-Rechner: Zinsen nach § 233a AO mit 0,15 % pro Monat

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